Wir teilen hier eine Pressemitteilung, die wir gerne weiter verbreiten:
Am 23.04.2026 wurde Rechtsanwalt Roland Meister seitens des Auswärtigen Amtes offiziell bestätigt, dass Eva Maria Michelmann seitens der syrischen Übergangsregierung in einem Gefängnis in Damaskus inhaftiert ist. Es wurde weiter mitgeteilt, dass Vertreter der deutschen Botschaft Eva Maria Michelmann in Damaskus im Gefängnis besucht haben. Sie konnten jedoch nicht allein mit ihr sprechen, sondern nur in Gegenwart von Angehörigen der syrischen Sicherheitskräfte. Seitens des Auswärtigen Amtes wurde den Familienangehörigen ausdrücklich versichert, dass eine intensive konsularische Betreuung erfolgen wird.
Damit steht aber auch fest, dass die syrische Übergangsregierung 95 Tage lang die Inhaftierung geleugnet und in einem ungeheuerlichem Ausmaß gegen Vorschriften der internationalen Menschenrechtsvorschriften verstoßen hat. Diese, wie der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), ist seitens Syrien ratifiziert worden. Nach dem Sturz von Assad Ende 2024 hat die Übergangsregierung unter Präsident Ahmed al-Scharaa am 13.03.2025 eine Übergangsverfassung eingeführt, die nach dem Wortlaut Rechte wie Meinungs- und Pressefreiheit enthält und eine unabhängige Justiz vorsieht. Sie beinhaltet auch Regeln, die vor willkürlicher Verhaftung schützen sollen.
Die Realität in Syrien seit dem Machtantritt der al-Scharaa-Regierung sieht anders aus, was sich konkret auch in der Entführung und Inhaftierung von Eva Maria Michelmann und Ahmet Polat und der mehrmonatigen Leugnung ihrer Verhaftung seitens der Regierung zeigt.
Die von uns erhobene Kritik des spurlosen Verschwindenlassens wurde durch den Botschaftsbesuch jetzt ausdrücklich bestätigt.
Eva Maria Michelmann befand sich 95 Tage in Incommunicado-Haft – einer Haft ohne jeglichen Kontakt zur Außenwelt. Wer unter Incommunicado-Haft genommen wird, ist nicht nur isoliert, sondern den Sicherheitskräften völlig ausgeliefert und befindet sich in einem rechts- und demokratiefreien Raum. Nach den Maßstäben des UN-Anti-Folter-Übereinkommens (CAT), des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK, Art. 3) gilt, wenn eine Person vollständig isoliert wird, ohne Zugang zu Rechtsbeistand, Familienangehörigen oder medizinischer Versorgung und diese und diese Situation länger andauert, dies die Schwelle zur Folter überschreitet. Der UN- Sonderberichterstatter über Folter hat wiederholt betont, dass selbst kurze Perioden von Isolations- oder Incommunicado-Haft (ab etwa 15 Tagen) schwere psychische und physische Schäden verursachen können und damit menschenrechtswidrig sind. Hier sind es jedoch nicht 15 Tage gewesen, sondern 95 Tage! Und bei Ahmet Polat wird die Inhaftierung – trotz eindeutiger Beweise – weiter geleugnet!
Nach 95 Tagen Incommunicado-Haft muss von daher davon ausgegangen werden, dass die Gesundheit von Eva Maria Michelmann und Ahmet Polat schwer angeschlagen ist.
Da beide bislang nicht im Rahmen des Abkommens zwischen der syrischen Übergangsregierung (STG) und der Demokratischen Selbstverwaltung Nord- und Ostsyrien (DAANES) Teil des Gefangenenaustausches waren, muss davon ausgegangen werden, dass gegen beide wegen ihrer journalistischen Tätigkeit ein Strafverfahren seitens der syrischen Regierung eingeleitet worden ist.
Beide waren jedoch legal als Journalisten im seitens der DAANES kontrollierten Gebiet tätig. Sie waren nicht nur im Besitz von Journalistenausweisen, sondern standen unter dem Schutz von DAANES und der „Free Press Union (Yekîtiya Ragihandina Azad-YRA)“ von Rojava.
Es wird mit aller Entschiedenheit jeglichen Versuchen der syrischen Übergangsregierung STG entgegengetreten, Eva Maria Michelmann und Ahmet Polat etwa nach Vorschriften des syrischen Strafgesetzbuchs („Qanun al-‘Uqubat“) und dort enthaltenen Vorschriften der Spionage, des Terrorismus oder der Gefährdung der Staatssicherheit zu kriminalisieren.
Ihre journalistische Tätigkeit ist durch eindeutige internationale Menschenrechte, die speziell auch zum Schutz von Journalisten dienen, geschützt. So insbesondere der Meinungs- und Pressefreiheit als Kernrecht, dass in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR, Art. 19) enthalten ist und das Recht, Informationen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten sowie journalistische Arbeit (Recherche, Veröffentlichung) schützt. Es verbietet ausdrücklich willkürliche Festnahme (ICCPR Art. 9) und Folter (Art.7). Ein Staat darf Journalisten nicht wegen ihrer Arbeit bestrafen! Die Entführung/Incommunicado-Haft fand im Zusammenhang mit den militärischen Auseinandersetzungen statt, die im Januar 2026 in Raqqa stattfanden. Die journalistische Tätigkeit stand so auch unter dem Schutz der Genfer Konvention!
Der gesamte Vorgang wird auch der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission zu Syrien – englisch: Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic – ein Gremium der Vereinten Nationen, das vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingerichtet wurde, unterbreitet werden. Die Kommission untersucht und dokumentiert Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Konflikt in Syrien.
Jegliche Folter ist unverzüglich zu beenden!
Die Verantwortlichen für die Entführung und Inhaftierung der Journalistin Eva Maria Michelmann und des Journalisten Ahmet Polat sind zur Rechenschaft zu ziehen!
Eva Maria Michelmann und Ahmet Polat sind sofort freizulassen!
Statement der Mutter und des Bruders von Frau Michelmann
23. April, 15:00 Uhr
Soeben haben wir vom Auswärtigen Amt erfahren, dass meine Schwester Eva-Maria lebt. Sie wurde in die Haftanstalt nach Damaskus verlegt und dort durch die deutsche Botschaft in Begleitung von syrischem Sicherheitspersonal besucht.
Das Auswärtige Amt wird das bestätigen und sichert uns eine intensive Betreuung zu. Seit 95 Tagen befindet sich meine Schwester in Isolationshaft. Das ist Tatsache und Folter. Es muss davon ausgegangen werden, dass ihr Gesundheitszustand stark angeschlagen ist. Wir fordern den sofortigen Zugang von unabhängigem, medizinischem Personal, von Anwälten und Familienangehörigen. Wir fordern von der syrischen Regierung ihre umgehende Freilassung!
Wir sind unfassbar erleichtert, dass wir nun endlich absolute Gewissheit haben. Wir fühlen umso mehr Wut und Empörung, wie es sein kann, dass die deutsche Regierung mit so einem Regime zusammenarbeitet, das eine deutsche Journalistin verschleppt und unter Missachtung aller völkerrechtlichen Verpflichtungen und Menschenrechte und in der Öffentlichkeit diese Tatsachen leugnet. Wir fühlen umso mehr mit den Familien und Angehörigen der übrigen Verschleppten. Wir erwarten, dass die deutsche Regierung all ihr politisches Gewicht in die Waagschale wirft um die Freilassung von Eva, Ahmed und aller Verschleppten zu erwirken.




