Die indische „Nationale Ermittlungsbehörde“ (NIA) forderte am Freitag vor Gericht, dass die gegen Varavara Rao und die Aktivistin Sudha Bharadwaj gewährte Kaution aufgehoben werden sollten. Beide wurden im Fall „Bhima Koregaon“ angeklagt, der vom alten indischen Staat inszeniert worden war.
Varavara Rao wurde im Februar 2021 vom Obersten Gerichtshof von Bombay eine vorläufige Haftverschonung aus medizinischen Gründen gewährt, die im August 2022 vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurde. Sudha Bharadwaj wurde im Dezember 2021 vom Obersten Gerichtshof von Bombay ebenfalls eine Haftverschonung gewährt.
Von den 16 Angeklagten im dem „Bhima Koregaon“ Fall wurden bisher 14 gegen Kaution freigelassen, Stan Swamy starb 2021 im Gefängnis, und Surendra Gadling erhielt zwar eine Kaution, befindet sich aber weiterhin in Haft, da die Kaution vom Obersten Gerichtshof bestätigt werden muss.
Die NIA beantragt die Aufhebung der Kaution mit der Begründung, dass Rao und Bharadwaj angeblich am 19. Januar an einem Treffen im Mumbai Press Club teilgenommen hätten, an dem angeblich auch andere im „Bhima Koregaon“ Fall Beschuldigte anwesend waren.
Der Mumbai Press Club hat bereits drei seiner Mitglieder wegen „Ermöglichung“ des Treffens am 19. Januar suspendiert, und die NIA ermittelt in dem Fall – ein weiteres Beispiel für die Verfolgung von Personen, die gegen die Verbrechen des alten indischen Staates protestieren, und von Personen, die sich für demokratische Rechte in Indien einsetzen.




