Rund 1,1 Milliarden Euro haben gesetzliche Krankenkassen in Geldanlagen gesteckt, bei denen extreme Verluste drohen. Rund 400 Millionen Euro davon wurden bereits abgeschrieben. Bei weiteren rund 700 Millionen Euro ist offen, wie viel Geld die Kassen am Ende zurückbekommen.
Ein Teil des Geldes floss über den Immobilienfinanzierer Verius in Bauprojekte. Insgesamt investierten 11 Krankenkassen dort rund 200 Millionen Euro. Bislang war bekannt, dass Pronova BKK, Novitas BKK, IKK Südwest, BAHN-BKK, BKK Pfalz, SBK und VIACTIV betroffen sind.
Jetzt bestätigten weitere Kassen ihre Beteiligungg. Die mkk investierte 5 Millionen Euro und schrieb davon bereits 3,5 Millionen Euro ab. Die AOK Bremen/Bremerhaven investierte 5,5 Millionen Euro und bildete für die gesamte Summe Rückstellungen für mögliche Verluste. Die KKH fordert inzwischen Schadensersatz. Auch die BKK geht juristisch vor. Die tatsächlichen Risiken der Geldanlage seien „bewusst verschleiert“ worden.
Einen anderen, noch größeren Teil des Geldes, rund 900 Millionen Euro, haben Krankenkassen in sogenannte Schuldscheindarlehen investiert. Die Krankenkassen verliehen ihr Geld an Unternehmen oder Projekte und sollten dafür Zinsen bekommen. Solche Kredite können beispielsweise zur Finanzierung von Immobilien genutzt werden. Das Problem: Auch bei diesen Anlagen drohen nach Angaben der Bundesregierung massive Verluste.
Krankenkassen dürfen mit den Beiträgen ihrer Versicherten nicht beliebig investieren. Das Gesetz schreibt vor, dass sie ihr Geld nur so anlegen dürfen, dass ein Verlust „ausgeschlossen erscheint“.
Früher gab es in solchen Fällen immer wieder Infobriefe über steigende Zusatzbeiträge. Das Ende dieser Briefe sollte eigentlich für Freude sorgen. Aber: Mit der „Gesundheitsreform“ der ist diese Informationspflicht entfallen. Gesetzlich Versicherte müssen jetzt selbst aufpassen, ob es teurer wird. Ein Blick auf die Gehaltsabrechnung kann helfen: Steigt der Zusatzbeitrag, gibt es weniger Netto vom Brutto.
Das freche dabei ist, dass bislang ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen gilt. Wer mit dem höheren Beitrag nicht einverstanden ist, kann bis zum Ende des Monats kündigen, in dem der neue Beitrag erstmals fällig wird. Mit der neuen Regelung fallen die Beitragserhöhung vielen Versicherten aber gar nicht erst auf. Noch unverschämter: Obwohl der Großteil der „Gesundheitsreform“ erst zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, wurden die Infobriefe bereits seit diesem Sommer abgeschafft.





