„Die Reform war in der Koalition sehr umstritten, nun hat sich die Bundesregierung entschieden, dass Geheimdienste künftig die Kommunikation über WhatsApp und andere verschlüsselte Messenger-Dienste mitlesen dürfen. Das Kabinett entschied am Mittwoch, dass der Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst (MAD) künftig nicht nur laufende Gespräche via Messenger überwachen dürfen, sondern auch Botschaften, die per Messenger verschickt werden.“ Der Spiegel
Eigentlich ahnte man es bereits, und war sich dem Vorgehen der Repressionsbehörden bereits sicher. Jetzt ist es jedoch amtlich und „legal“: die Überwachung von sog. Messangers (Whatsapp, Telegram, Facebook Messanger, Instagram, etc.) durch den staatlichen Geheimdienst ist beschlossene Sache. Mithilfe der SPD hat die CDU erneut den Überwachungsstaat ausgebaut und neue Befugnisse eingeführt. Die Überwachung der Massen soll so effektiver vonstatten gehen.
Niemand soll mehr dem Trugschluss erliegen, dass, weil die Messanger „verschlüsselt“ seien, ein mitlesen bzw. abhören unmöglich wäre. Durch den Staatstrojaner werden geschriebene Nachrichten vor dem Verschlüsseln mitgelesen, wodurch die Verschlüsselung für den Weg zum Endgerät sinnlos geworden ist. Denn mehr als den Sendeweg zu verschlüsseln macht die Verschlüsselung nicht
Man könnte es so verstehen: Wenn man einen Brief schreibt, ist das mitlesen des Briefes ab dem Zeitpunkt unmöglich, ab dem dieser in den Briefkasten eingeworfen wurde und dem Empfänger zugestellt wird. Was der bürgerliche Staat nun macht, ist, schlicht und einfach, während des Schreibens zuzugucken und mit zu notieren, sodass sie den Brief gar nicht abfangen und mühselig entschlüsseln müssen.
Dazu wurden weitere Befugnisse und Austauschmöglichkeiten zwischen dem Verfassungs“schutz“ und dem militärischen Geheimdienst MAD ausgebaut und die Hürden für die Überwachung der Massen gesenkt.
„Der nun vom Kabinett gebilligte Entwurf aus dem Bundesinnenministerium sieht außerdem einen erweiterten Austausch von Informationen zwischen dem MAD und den Verfassungsschutzbehörden vor. Auch werden die Hürden für die Beobachtung von Einzelpersonen durch den Verfassungsschutz gesenkt.“ (ebd.)
Dies ist eine zunehmende Militarisierung der deutschen Geheimdienste. Dem Militärischen Abschirmdienst, also dem Militärgeheimdienst, wird Zugriff auf die Datenbanken des Verfassungsschutzes gewährt. Das heißt, das Militär kann auf alle geheimdienstlichen Daten über das zivile Leben in Deutschland zugreifen, auf Grundlage davon agieren – und auch unabhängig vom zivilen Geheimdienst agieren. Das Rückgrat des Staats, das Militär, bekommt weitere Möglichkeiten seiner Aufgabe die Diktatur der Bourgeoisie gegen jeden Angriff aufrecht zu erhalten, nachzukommen.
Auch die Zeit schreibt über den aktuellen Entwurf des Gesetzes folgendes:
„Der Entwurf aus dem Bundesinnenministerium sieht zudem einen erweiterten Austausch von Informationen zwischen dem MAD und den Verfassungsschutzbehörden vor.“ Die Zeit
Aus einem älteren Gesetzesentwurf aus dem Juni diesen Jahres zitiert netzpolitik.org:
„Der Militärische Abschirmdienst und die Verfassungsschutzbehörden unterrichten einander über alle Angelegenheiten, deren Kenntnis für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Die Erfüllung der Unterrichtungspflichten nach Satz 1 kann durch gemeinsame Dateien erfolgen, insbesondere durch Teilnahme des Militärischen Abschirmdienstes am nachrichtendienstlichen Informationssystem der Verfassungsschutzbehörden nach § 6 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes und Teilnahme der Verfassungsschutzbehörden am Dateien des Militärischen Abschirmdienstes. § 6 Absatz 2 Satz 4 bis 9 des Bundesverfassungsschutzgesetzes sind entsprechend anzuwenden.“