Die Bremer Bürgerschaftswahlen stehen vor der Tür und pünktlich dazu hat die rot-grün-rote Landesregierung nun einen neuen Gesetzesentwurf vorgebracht. Dieser sieht vor, in Zukunft schon eine Woche vor dem offiziellen Wahltag wahlberechtigte Schüler in ihrer jeweiligen Schule ihre Stimme abgeben zu lassen. Dazu soll ein riesiger logistischer und finanzieller Aufwand betrieben werden, um Wahlunterlagen, Kabinen, Urnen und natürlich eine staatliche Aufsicht in die Schulen zu bewegen um die Wahl in den Alltag der Schüler zu integrieren und die Hürde für die Schüler möglichst gering zu machen, ihren Stimmzettel abzugeben. Auch andere Wahlberechtigte sollen von der Möglichkeit der verfrühten Stimmabgabe Gebrauch machen dürfen.

Der ganze Zirkus soll natürlich dafür sorgen die Wahlbeteiligung insgesamt zu erhöhen und damit auch die Scheinlegitimierung der Herrschaft der Bourgeoisie aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus dürfte sich die rot-grün-rote Regierung, besonders die Grünen und die Linkspartei nicht nur eine höhere Wahlbeteiligung im Allgemeinen davon versprechen, sondern auch mehr Stimmen für ihre eigene Partei, da sie sich bei der jungen Wählerschaft einen besonders großen Wahlerfolg für ihre Parteien versprechen.

Nun verhandelt jedoch erstmal der Staatsgerichtshof über den neuen Gesetzesentwurf, denn fraglich ist ob sich dieses Gesetz überhaupt mit der Verfassung vereinbaren lässt, denn eine „Schulwahl“ würde einer Gruppe von Wählern die Wahl erleichtern und müsste so eigentlich gegen das Prinzip der „Allgemeinheit der Wahl“ verstoßen, nach welchem alle Wähler die gleichen Voraussetzungen für ihre Stimmabgabe haben sollen.

Doch wie auch immer die Entscheidung des Gerichts letztendlich ausfallen wird, was dieser Gesetzesentwurf klar und deutlich zeigt, ist die Verzweiflung, mit der die Bourgeoisie versucht mit allen Mitteln Wähler zu gewinnen. Denn auch in Bremen, dem Bundesland mit der höchsten Armutsquote, sinkt die Wahlbeteiligung immer weiter, besonders in den Arbeitervierteln, denn die Massen haben längst verstanden, dass sich die Ausbeutung nicht abwählen lässt.

Dieser Versuch der Landesregierung, selbst gegen die Verfassung die Wahlbeteiligung zu erhöhen, ist nur eine weitere Wiederbestätigung der Krise der Demokratie.