Am 24. März 1999 überfiel der deutsche Imperialismus als Teil der NATO völkerrechtswidrig die Bundesrepublik Jugoslawien. Es war der erste Angriffskrieg des deutschen Imperialismus seit dem Zweiten Weltkrieg. Seitdem töten deutsche Waffen auch in deutschen Händen wieder offiziell in aller Welt.
Wenn die Imperialisten ihre Soldaten zu Raubkriegen in fremde Länder schicken, dann ist es nur eine Frage der Zeit bis dieser von den Imperialisten begonnene Krieg „nach Hause“ zurückkehrt. Das wissen die Imperialisten freilich auch und es gab in verschiedenen unterdrückenden Ländern entsprechende Angriffe. Das ist eine Situation, die für die BRD seit über einem Vierteljahrhundert gilt.
Entsprechend sind die Äußerungen von Alexander Dobrindt (der mit der PKW-Maut) einzuordnen. Der heutige Bundesinnenminister warnt vor „einer verschärften Sicherheitslage“ in Deutschland. „Die vermehrte Melde- und Aufklärungslage hat mich dazu veranlasst, die bislang formulierte abstrakte Bedrohungslage zu einer hohen Bedrohungslage hochzustufen“, behauptete Dobrindt am Wochenende gegenüber der Springer-Presse, und weiter: „Das bedeutet, dass in Deutschland jederzeit mit dem Risiko von Anschlägen zu rechnen ist.“
Anschlagspläne gegen das Land seien klar erkennbar, behauptete der deutsche Innenminister weiter. Diese würden sich angeblich nicht nur gegen die deutsche Infrastruktur, sondern auch gegen Personen oder Einrichtungen richten.
Das ist erstens eine Situation, die der deutsche Imperialismus selbst herauf beschworen hat, und zweitens seit mehreren Jahrzehnten der Fall. Das deutsche Innenministerium versucht mal wieder Panik zu verbreiten, um die Interessen des deutschen Finanzkapitals gegen die „eigene“ Bevölkerung und die Völker der Welt durchzusetzen.
Konkret will die Regierung am 13. August eine umfassende Reform des Nachrichtendienstrechts einleiten. Der Entwurf zum „Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts“ umfasst 700 Seiten. Dabei soll es den deutschen Schlapphüten erstmals ausdrücklich ermöglicht werden, selbst aktiv zu werden, d.h. polizeiliche Befugnisse erhalten, und nicht mehr nur Informationen zu sammeln und auszuwerten.
Das ist ein klarer Bruch bürgerlichen Rechts, denn das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten ist nach Lesart bürgerlicher Juristen als Grundsatz des deutschen Rechts zu verstehen, wonach Polizei und die Nachrichtendienste voneinander getrennt sein sollten. Das betrifft eine Trennung in Bezug auf die Aufgabenbereiche, die Behördenorganisation, die Befugnisse und auch den Datenaustausch.
Die Beschränkung des deutschen Imperialismus wurde ihm von den Westalliierten auferlegt. In ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz haben sich diese ausdrücklich auf einen Polizeibrief vom 14. April 1949 an den Parlamentarischen Rat bezogen, nachdem der einzurichtende Nachrichtendienst keine polizeilichen Kompetenzen haben solle.
Dobrindt behauptet zwar, die Trennung zur Polizei solle nicht aufgehoben werden, erklärt aber gleichzeitig: „Mein Ziel ist es, dass wir die Nachrichtendienste weiterentwickeln zu echten Geheimdiensten, um wettbewerbsfähig und partnerschaftsfähig mit unseren befreundeten Diensten im Ausland zu sein.“ Entsprechend sollen Geheimdienstler u.a. Wohnungen betreten und durchsuchen, aktive Eingriffe in und Angriffe auf IT-Systeme (für Gesichtserkennung sollen in Echtzeit öffentliche und sogar private Kameras gehackt werden) durchführen und auch Desinformationskampagnen – Geräte manipulieren, Daten umleiten, löschen oder Fake-Informationen verbreiten, sogenannte „Hackbacks“ – betreiben dürfen.





