Im Bundesland Bayern wurde zum 12. Dezember derKatastrophenfall ausgerufen, angeblich um die Corona Pandemie unter Kontrolle zu bekommen. Dabei wird tatsächlich sehr wenig dafür getan.
In 31 Landkreisen und Städten darf man seit Mittwoch zwischen 21.00 und 5.00 seine Wohnung nicht mehr verlassen. Auch tagsüber ist das Verlassen der Wohnung nur noch aus einem „triftigen Grund“ möglich, was selbstverständlich den Weg zur Arbeit einschließt.
Ab der 8. Klasse werden die Schulklassen geteilt und gehen in Wechselunterricht über.
Was der Katastrophenfall aber tatsächlich bewirkt, ist, dass das Land jetzt Zugriff auf 450.000 ehrenamtliche Arbeitskräfte hat, wodurch es mehr Handlungsfreiheit bekommt ohne groß Geld auszugeben. Dies ist der erbärmliche Ersatz für ein kaputtes Gesundheitssystem. Darüber hinaus stehen alle Ämter und Behörden seitdem unter direkter Führung der Landesregierung. So können schnelle Anweisungen gegeben werden an Ämter, Polizei und Bundeswehr, die jetzt in Bayern auch eingesetzt wird, natürlich nur für den Infektionsschutz.
Hinzu kommt die Möglichkeit für extreme Einschnitte ins Grundgesetz, die Repressionsorgane bekommen enorme Handlungsfreiheit:
-„Laut dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz, Artikel 10, kann die zuständige Behörde zum Beispiel das Betreten des Katastrophengebiets verbieten, Personen von dort verweisen und das Gebiet sperren oder räumen, wenn das nötig ist.“
In diesem Fall ist das gesamte Land Katastrophengebiet, weshalb theoretisch jede Person einfach ausgewiesen werden könnte.
-„Laut Artikel 19 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes können das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden“
Außerdem können die „Katastrophenschutzkräfte“ -mit oder ohne Polizei- von jeder Person „die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen verlangen sowie die Inanspruchnahme von Sachen anordnen.“
Auch in Baden-Württemberg gilt ab heute eine Ausgangssperre für das ganze Land. Ausnahmen gelten nur, wenn man einen „triftigen Grund“ geltend machen kann. Ab 20 Uhr ist das Verlassen der Wohnung für Treffen von Freunden und Familie sogar vollständig untersagt. Ab 20 Uhr sind Viren anscheinend besonders tödlich.
Bereits die am dritten Dezember beschlossene nächtliche Ausgangsbeschränkung hatte viel Kritik geerntet, da sie offensichtlich vollkommen untauglich ist, um den Infektionsschutz zu garantieren.
Auch diese weitere Verschärfung bedeutet ausschließlich Einschränkungen unseres Privatlebens und setzt nicht da an, wo es am sinnvollsten wäre. Wenn wir zuhause bleiben sollen, warum müssen wir zur Arbeit gehen, wenn wir nicht in „systemrelevanten“ Berufen arbeiten? TUI bekommt vom Bund das dritte Milliardenpaket, aber an Arbeitsentfall bei vollem Lohnausgleich ist nicht zu denken.
Nein, wir müssen weiter unseren Job machen, denn Arbeiter die zuhause bleiben schaffen keinen Mehrwert.
Das heißt für uns: Jeden Morgen in überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit tingeln, dort mit den Kollegen 8 Stunden dicht an dicht stehen, dann einkaufen gehen und häusliche Isolation für den Rest des Tages. Aber wenn wir mit eben den Kollegen, die wir sowieso den ganzen Tag sehen, gerne ein Feierabendbier trinken wollen, oder wir im Laufe des Abends einfach alleine spazieren gehen wollen, hagelt es Bußgelder.
Es muss klar sein, dass all das kaum etwas mit Infektionsschutz zu tun hat. Wir sollen dafür zahlen, dass die staatlichen Maßnahmen nichts bringen. Wir sollen zahlen, damit die Kapitalisten nur weiter Profite machen können und jede Rebellion dagegen wird mit dem verhängten Ausnahmezustand schon im Voraus bekämpft.