Der Chef des bayrischen Gemeindetags fordert, dass die Polizei Handydaten zur Überprüfung der Einhaltung der 15-Kilometer-Regelung auswerten darf.
Seit kurzem gilt in einigen Bundesländern für sogenannte Corona-Hotspots, das heißt Gebiete mit einem 7-Tage-Inzidenzwert von 200 Infektionen pro 100.000 Einwohnern die sogenannte 15-Kilometer-Regelung. Das heißt, dass Menschen in diesen Gegenden sich nicht mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. Ausnahmen sind dabei wie immer z.B. Arbeitswege.
Uwe Brandl, Präsident des bayrischen Gemeindetags fordert jetzt, dass die Polizei zur Kontrolle der Maßnahme dazu berechtigt sein sollte, Bewegungsprofile für Handys anzulegen.
Ganz plump formuliert er diese Forderung nach einem weiteren Angriff auf demokratische Rechte, wenn er sagt, man müsse „einfach mehr Mut haben dazu, dass man die digitalen Möglichkeiten nutzt“ und entscheiden, ob Gesundheitsschutz oder Datenschutz wichtiger sei.
Die Situation ist halt auch einfach schwierig, also mehr Mut zum Polizeistaat.
Dass die Rechtmäßigkeit der 15-Kilometer-Regelung ohnehin sehr fraglich ist, scheint ihn dabei nicht zu stören.
Offensichtlich dient dieser Vorstoß auch dazu, den Ausnahmezustand weiter durchzusetzen und den psychologischen Terror gegen die Massen zu erhöhen. Dazu kommt, dass die Polizei es natürlich versteht, Bewegungsprofile gezielt zu nutzen und was einmal „wegen Corona“ eingeführt wird, keineswegs mit der Pandemie wieder verschwinden muss.
Selbst der Bundesdatenschutzbeauftragte lehnt die Maßnahme ab, allerdings nicht weil der Datenschutz ihm so eine Herzensangelegenheit ist. Er gibt lediglich zu bedenken, dass die Akzeptanz für die Corona-Warn-App unter solchen Maßnahmen leiden könnte und dass die Nachverfolgung von Handys ohnehin zu ungenau sei.
Tracking ist also grundsätzlich okay, kommt nur nicht so gut an und außerdem müsste man das halt auch irgendwie genauer machen können.