Am 06.03. dieses Jahres starb der 19-jährige Qosay Sadam Khalaf in Delmenhorst in Folge von Polizeigewahrsam. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt die Beschwerden der Familie und Freunde abgewiesen, nach dem die Untersuchung der (bisher ungeklärten) Todesumstände eingestellt wurde.
Einen Tag vor seinem Tod war Qosay zusammen mit einem anderen jungen Mann von zwei Zivilpolizisten in Delmenhorst kontrolliert worden. Laut Polizei soll der Drogen konsumiert haben.
Nach Polizeidarstellungen soll Qosay versucht haben, sich der Polizeikontrolle zu enziehen, in dem er zunächst versucht habe zu fliehen und, als dies scheiterte, einen Polizisten geschlagen haben. Im Folgenden wurde er Qosay von den Bullen mit Pfefferspray angegriffen und mit Hilfe eines zweiten Streifenwagens überwältigt.
Trotz Einsatz von Gewalt gegen Qosay behauptete die Polizei, Qosay habe medizinische Hilfe durch einen Sanitäter ausgeschlagen. Der andere festgenommene Mann sagte allerdings, dass die Sanitäter dem 19-Jährigen Schauspielerei vorwarfen. In einer Polzeizelle in Oldenburg kollabierte er dann wenig später und starb einen Tag später im Krankenhaus. Zynischer Weise sprach die Polizei im Anschluss vom Tod von Qosay, von einem tragischen „Unglücksfall“, als ob sie nichts mit seinem Tod zu tun gehabt hätte.
Freunde und Familie von Qosay gehen zudem davon aus, dass er von den Bullen zusammengeschlagen wurde. Diese Vermutung ist nicht aus leerer Luft gegriffen, sondern stützt sich auf die Erfahrung anderer Jugendlicher, die davon berichten, wie sie festgenommen und auf der Wache misshandelt werden. Es gibt viele solcher Berichte. Angehörige und Freunde des Verstorbenen gaben also eine unabhängige Obduktion in Auftrag und zeigten die beteiligten Bullen an.
Diese Ermittlungen wurden inzwischen jedoch eingestellt. Der Grund dafür ist angeblich, dass kein Fremdverschulden erkennbar sei. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft entschieden, dass dem Einspruch von Freunden und Familien gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahren gegen die Bullen nicht stattgegeben wird - obwohl die Todesursache von Qosay bisher nicht gerichtsmedizinisch bestimmt wurde.