Am zweiten August veröffentlichte das Bundesministerium für inneres und Heimat, unter Kontrolle von Innenministerin Nancy Faeser, einen Diskussionsentwurf zur Frage des Asylrechts. Der Inhalt dieses Entwurfes sieht unter anderem eine Erweiterung der Befugnisse für Polizei und Behörden bei Abschiebungen vor und bedeutet einen klaren Angriff auf die Rechte von Geflüchteten.

 

Jener Diskussionsentwurf ist eine Art Vorschlag für eine Änderung der Gesetze, über welchen sich noch weiter Beraten wird, bevor das Innenministerium dann einen Konkreten Gesetzesentwurf dazu vorlegt. Ab und an werden verschiedene Dinge in solchen Entwürfen des Ministeriums noch geändert. Doch häufig werden diese in einer relativ ähnlichen Art und weise dann durchgesetzt und angenommen. Wenn jener Diskussionsentwurf nun angenommen werden sollte, würde dass starken negativen Einfluss auf das Leben von hunderttausenden Menschen hier in Deutschland haben, denn jener Entwurf richtet sich gegen zahlreiche in Deutschland lebende Menschen, welche wegen dem Leid und Elend, welches die Imperialisten in den unterdrückten Nationen verursachen, aus ihren Heimatländern geflohen sind.

 

Ein wichtiger Aspekt des Entwurfes ist, dass dieser es ermöglichen soll Menschen die angeblich angehörige von sogenannten "krimminellen clans sind einfach ohne das diese eine Straftat begangen haben in Sippenhaft zu nehmen und abzuschieben. Darüber wurde vor kurzem auch hier berichtet. Zusätzlich gibt es daneben aber auch weitere reaktionäre Punkte in diesem Entwurf, welche auf krasse Art und Weise die Rechte von geflüchteten Menschen beschneiden.

 

Gerade in der Frage von sogenannten „Rückführungen“ ,bei welchen Menschen von der Polizei verschleppt und in ein anderes Land abgeschoben werden, sollen die behördlichen Befugnisse erweitert und die Rechte von Flüchtlingen stark eingeschränkt werden. So sieht der Diskussionsentwurf unter anderem vor, dass der Widerspruch oder eine Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote ab sofort keine Aufschiebende Wirkung mehr haben sollen, was es Flüchtlingen erschwert sich auf offiziellem Wege der Bürokratischen Willkür der Ausländerbehörde entgegen zu stellen, da sie auch bevor ein Gericht zu ihrem Widerspruch entschieden hat, jederzeit abgeschoben werden können.

 

Auch die Polizei soll mehr Befugnisse dazu erhalten. So sieht der Entwurf vor, dass die Polizei nun bei der Rückführung einer Person auch die Räume von anderen Personen betreten darf, um die betroffene Person zu suchen. Das bedeutet, wenn nun in einem Flüchtlingsheim eine Abschiebung stattfindet und die Bullen die Person nicht antreffen, dürften diese dann einfach das ganze Flüchtlingsheim und alle dazugehörigen Zimmer nach dieser Person durchsuchen. So viel zu den in Deutschland viel gepriesenen Persönlichkeitsrechten.

 

Des weiteren sollen ausreisepflichtige Personen nun nicht 10. sondern 28. Tage vor ihrer Abschiebung festgesetzt und in Ausreisegewahrsam genommen werden dürfen. Dass soll den Behörden dann mehr Zeit geben um sogenannte „Rückführungen“ mit „erheblichen organisatorischen Aufwand“ vorzubereiten, wie es in dem Entwurf heißt.

 

In bestimmten Situationen soll auch die Inhaftierung von Geflüchteten schneller vonstatten gehen. Allerdings nicht wegen irgendwelchen ekelhaften, gegen die Massen gerichteten Verbrechen, sondern wegen bürokratischen Dingen wie einer falschen oder unvollständigen Angabe zu ihrer Person. Dies wird dann als stärker eingeforderte „Mitwirkungspflicht“ für Asylbewerber bezeichnet und wird damit begründet, dass inkorrekte und nicht vollständige Angaben zur Identität eines der „Haupthindernisse“ bei Abschiebungen sei. Bisher waren solche ungenaue Angaben für viele Menschen die einzige Möglichkeit sich vor einer sofortigen Abschiebung zu bewahren, nun müssen diese dafür damit rechnen für bis zu ein Jahr wie Verbrecher ins Gefängnis gesperrt zu werden. Auch Verstoße gegen das Aufenthalts und Einreiseverbot sollen nun einen Haftgrund darstellen.

 

Einer der für viele Menschen zentralsten Punkte in der Frage von Abschiebungen ist aber, dass der Diskussionsentwurf vorsieht, dass Abschiebungen künftig nicht mehr im Voraus angekündigt werden müssen. Menschen mit einer Duldung müssten dann also jederzeit damit Rechnen, dass die Polizei einfach plötzlich an ihrem Arbeitsplatz auftaucht, sie festnimmt und sie von jetzt auf gleich aus ihrem Leben gerissen und in ein anderes Land verschleppt werden.

Mit dieser Situation, dauerhaft in ständiger Furcht vor einer drohenden Abschiebung leben zu müssen, würde sich dann eine Vielzahl von Menschen konfrontiert sehen. Laut dem Ausländerzentralregister waren ende 2022 circa 304.000 Menschen Ausreisepflichtig. Von diesen hatten circa 248.000 eine Duldung, was bedeutet, dass diese Menschen zwar Ausreisepflichtig sind, aber die Strafbarkeit wegen illegalem Aufenthalt in Deutschland entfällt, da diese aus bestimmten Gründen noch nicht abgeschoben wurden. Gründe dafür können Beispielsweise sein, dass sie keine Ausweisdokumente haben, Krank sind, ein Abschiebestopp gegen ihr Herkunftsland vorliegt oder sie zb auch ein minderjähriges Kind haben, welches eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Viele Menschen mit Duldung leben und arbeiten schon jahrelang in Deutschland. Doch auch wenn diese schon länger in diesem Land sind, und sich hier ein Leben aufgebaut haben gibt es ständig die Gefahr, dass die Ausländerbehörde sich plötzlich dafür entscheidet, dass die Gründe für ihre Duldung nun doch nichtig sind und sie abgeschoben werden. Bisher mussten solche Abschiebungen einen Monat im Voraus angekündigt werden damit die Menschen zumindest noch kurz Zeit haben sich um ihre Persönlichen Angelegenheiten zu kümmern, doch wenn der Diskussionsentwurf nun angenommen wird, müsste tatsächlich jeder dieser Menschen befürchten morgen ohne Vorwarnung abgeschoben zu werden.

 

Jener Entwurf hat seinen Hintergrund bei den Beschlüssen zum Flüchtlingsgipfel. Vor ein paar Monaten , Anfang Mai ging der Flüchtlingsgipfel zu ende. Bei diesem trafen sich Bund und Länder um über den Umgang mit Flüchtlingen zu sprechen. Dabei forderten die Kommunen ein neues, an der Anzahl der Flüchtlinge ausgerichtetes Finanzierungsmodell in dem Bereich, da sie stark unterfinanziert sind und aufgrund der finanziellen Mängel Schwierigkeiten dabei haben, die Flüchtlinge in ihren Einrichtungen in einer Menschenwürdigen Art und Weise zu versorgen. Letztendlich erklärte sich der Bund zwar dazu bereit, neben den hunderten Milliarden die gerade für Krieg und Aufrüstung investiert werden, eine Milliarde mehr an die Kommunen zu zahlen, lehnte das geforderte Finanzierungsmodell jedoch ab. Anstatt das Geld herzugeben, welches nötig ist um die Flüchtlinge gut zu versorgen wurden auf dem Gipfel eine Reihe an Maßnahmen beschlossen, um Asylverfahren zu beschleunigen und abgelehnte Asylbewerber noch konsequenter und schneller abzuschieben. In Folge davon wurde nun dieser Diskussionsentwurf angefertigt und vorgelegt.

 

Dass dieser Entwurf nun in dieser härte unter Leitung von Innenministerin Faeser erstellt und veröffentlicht wurde, kann aber auch einen Hintergrund in einem gut überlegten Wahlkampfkalkül haben. Im Oktober finden in Hessen Landtagswahlen statt und Faeser tritt bei diesen als Spitzenkandidatin für die SPD an. Der Gedanke liegt auf jeden Fall nahe, dass der Diskussionsentwurf ein gezielter versuch ist, der AFD im kommenden Wahlkampf ihre Wähler abzugraben.

 

Eigentlich klingt dieser Entwurf auch ganz nach Forderungen der AFD. Die AFD ist eine Partei die offen reaktionär auftritt und daher oft in den Medien heiß diskutiert wird. Gerade in der antifaschistischen Bewegung gibt es auch viele Kräfte, welche ein sehr starkes Augenmerk auf die AFD legen und in ihr den aktuellen Hauptfeind in diesem Land sehen. Einige Stimmen gehen sogar so weit, zur Wahl von Sozialdemokratischen Parteien aufzurufen, einfach nur um irgendwie zu verhindern, dass die AFD an die macht kommt, da dann angeblich ja alles noch schlimmer wird. Doch was wir aktuell sehen können ist, dass der deutsche Staat jetzt gerade immer reaktionärer wird. Es wird mehr aufgerüstet, es werden immer öfters demokratische Grundrechte eingeschränkt und wie hier werden auch immer häufiger chauvinistische und rassistische Gesetze und Maßnahmen beschlossen. Aber diejenigen, welche diese beschließen und vorantreiben sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht die AFD sondern die „demokratischen“ Regierungsparteien. Vielleicht tritt die AFD etwas offener reaktionär auf und hat weniger Berührungsängste auch mal ab und an offen mit Nazis zusammenzuarbeiten, doch im Kern wird genau die rassistische und reaktionäre Politik, welche von dieser Partei gefordert wird, von den anderen Parteien umgesetzt.