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Anfang dieses Jahres ist in Polen eine Änderung des bis dahin geltenden Abtreibungsgesetzes in Kraft getreten.

 

Schon am 17. Januar hatte die Welt am Sonntag einen Artikel über den Plan mehrerer Landesregierungen Internierungslager für sogenannte "Quarantäneverweigerer"zu errichten, veröffentlichti. Britischen Zeitungen wie der "Telegraph", "Daily Mail", und die "Sun" griffen das Thema teilweise schon am selben Tag auf, deutsche Medien ließen da länger auf sich warten und das große Medienecho, dass man wohl erwartet hätte, blieb bisher auch weitestgehend aus.

 

Im November 2020 beschloss der Bremer Senat das neue Bremer Polizeigesetz. Schon damals galt es in den bürgerlichen Medien und den Darstellungen der Rot-Rot-Grünen Landesregierung nach als ein Polizeigesetz das dem anderer Bundesländer entgegensteht. Statt mehr repressiven Maßnahmen wie z.B. im bayrischen Polizeigesetz, zeichnete sich das Bremer Gesetz vor allem durch eine „Linke“ Richtung aus, die es angeblich einschlagen würde. Besonders im Fokus stand dabei das im Gesetz festgehaltene Verbot von „racial profiling“ und das, obwohl „racial profiling“ bereits durch das Grundgesetz Verboten ist, in dem es heißt:

Im Nachgang der antifaschistischen Demonstration vom 16.01.2021 in Magdeburg über die wir vor wenigen Wochen berichteten, wurde nun ein Video von der kämpferischen Spontandemonstration veröffentlicht. Auf der Demo kam es auch zu Kämpfen gegen die Bullen, die eine Nazidemo schützten und die Demonstration der Genossen angriffen.

Wir wiederveröffentlichen hier zwei wichtige Dokumente aus den Jahren 2012 und 2013 mit Bezug zur Indienkonferenz 2012 in Hamburg und möchten sie unseren Lesern zum erneuten Studium empfehlen:

 

Nachdem Angela Merkel den Bundesländern die Hilfe der Armee angeboten hat, kommt wie in vielen Ländern auch in Baden Württemberg noch einmal ein massives Zusatzaufgebot an Soldaten in den Einsatz.

Am 19.02. jährt sich der rassistische Mordanschlag auf neun Migranten in Hanau. Laut „Migazin“ haben Familien der Angehörigen nun Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. „In Medienberichten wurden Stammgäste der Bar mit der Aussage zitiert, die Tür sei auf Geheiß der Polizei verriegelt gewesen, um zu verhindern, dass sich Gäste bei der Polizeikontrollen unbemerkt entfernen.“

Unter dem vielversprechenden Titel „Linke an die Waffe“1 schreibt Gernot Knödler für die Tageszeitung (TAZ) eine Kolumne, die der Form provokativ, dem Inhalt aber handzahm daherkommt. Denn dem Titel nach findet die TAZ zurück zu ihren alten, (vermeintlich) radikalen Wurzeln, außerhalb des parlamentarischen Debattierclubs linksradikale Interessen zu verwirklichen. Ganz im Sinne der ‚Außerparlamentarischen Opposition‘ (APO) der späten 60iger, deren Bewegung die TAZ entstammt2, und als klare Abgrenzung zu den sogenannten „K-Gruppen“ publiziert wurde.3