Wir dokumentieren hier eine Pressemitteilung der "Initiative Freiheit für alle politischen Gefangenen – Bremen", die uns zugeschickt wurde.
Pressemitteilung: Ordnungsamt verbietet eigenmächtig erlaubte Kundgebung
Wir, die „Initiative Freiheit für politische Gefangene – Bremen“, beteiligten uns an der Organisation einer Kundgebung am 21. März 2020. Diese sollte stattfinden aus Anlass und im Nachklang des „Tag der politischen Gefangenen“, der jedes Jahr am 18. März begangen wird. Die Kundgebung war für 13 Uhr mit einer ungefähren Teilnehmerzahl von 10 bis 15 Personen an der Domsheide angemeldet und genehmigt. Diese Kundegebung wurde kurzfristig – zwei Tage vor dem geplanten Termin - von der Chefin des Bremer Ordnungsamtes Frau Konke mit der schlichten Begründung „Coronavirus“ telefonisch untersagt, nachdem sie etwa zwei Wochen bekannt und zugelassen war.
Da nicht alle Interessierten rechtzeitig über das kurzfristige Verbot informiert werden konnten, versammelten sich gut zehn Personen zur geplanten Zeit an der Domsheide, wo sie bereits von 12 Polizeitransportern, einem Gefangenentransporter und zwei Überwachungswagen erwartet wurden, die die für die Kundgebung vorgesehene Fläche vollständig besetzten und für jegliche Teilnehmer oder Passanten unzugänglich machten. Durch dieses massive Aufgebot, bei dem ein Polizeiauto auf jeden Demonstranten kam, hatte den offensichtlichen Zweck der Einschüchterung potentieller Versammlungsteilnehmer. Die Einsatzleitung offenbarte in der Kommunikation mit dem Anmelder, dass die Polizeikräfte über die ursprünglich geplante Kundgebung genauestens informiert waren, und forderte ihn auf, diese spontane Ansammlung aufzulösen.
Bei allen Handlungen von staatlicher Seite gab es keine rechtliche Begründung. Diese Eingriffe auf die Versammlungsfreiheit entsprechen auch nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so hätten beispielsweise Auflagen, einen Sicherheitsabstand zwischen den Teilnehmern von zwei Metern zur Sicherung der Gesundheit der Allgemeinheit genügt. Und sogar Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte erklärte noch am Vortag in einer Pressekonferenz, dass das kommende Wochenende noch abgewartet werden würde, ehe weitere Maßnahmen getroffen werden und bis dahin von weiteren Maßnahmen abgesehen wird. Dieses Vorgehen von staatlicher Seite entbehrt jeder rechtlichen Grundlage und ist damit eine weitere Einschränkung der bürgerlichen Freiheit. Für das Recht auf öffentliche politische Meinungsäußerung ist es eine neue Stufe der Beschneidung, die sich in der aktuellen Lage, in der im Zuge der Ausbreitung des Corona-Virus Panik und Vereinzelung unter den Menschen verbreitet werden, leicht vor den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes legitimieren lässt. So wird die schleichende Militarisierung der Gesellschaft und Aufstandsbekämpfung immer weiter vorangetrieben. Es wird ein „geistiger Ausnahmezustand“ ohne rechtliche Grundlage geschaffen. In Zeiten der durch das Corona-Virus verschärften wirtschaftlichen Krise werden dadurch Präzedenzfälle geschaffen, die darauf zielen, jegliche bestehende Protestkultur, gewerkschaftliche Proteste und Ähnliches zu delegitimieren und zu unterbinden.
Wir fordern den sofortigen Stopp des Eingriffs in das Versammlungsrecht, von niederen als auch höheren staatlichen Stellen! Ein Virus stoppt den Kampf gegen die Repression politischer Gefangener nicht! Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Initiative Freiheit für alle politischen Gefangenen – Bremen
21. März 2020