Am Freitag den 18. September wurde vormittags vor dem Bremer Landgericht eine Kundgebung in Solidarität mit der Roten Hilfe durchgeführt. Grund dafür war die an diesem Tag stattfindende Verhandlung in Folge einer Klage der Roten Hilfe dagegen, dass sie im Bremer Verfassungsschutzbericht als „gewaltorientiert“ bezeichnet werden. Damit versucht der deutsche Staat die Rote Hilfe, die ein wichtiges Bindeglied der revolutionären Bewegung in der BRD ist, zu delegitimieren und zu kriminalisieren. Schon vor gut zwei Jahren machte Bundesinnenminister Horst Seehofer einen Vorstoß in Richtung eines Verbots der Roten Hilfe. Ein Verbot der Roten Hilfe wäre ein weiterer Schlag gegen die revolutionäre Bewegung in der BRD, würde eine wichtige Organisation entreißen und für mehr Spaltung innerhalb der Bewegung sorgen. Was es weiterhin braucht ist eine breite Solidarität mit der Roten Hilfe, denn die zunehmenden Repressionen und Polizeistaatmethoden des deutschen Staates erfordern eine kräftige Antwort der revolutionären Bewegung.

 

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