Die angehenden Ampel-Koalitionspartner planen, die epidemische Notlage auslaufen zu lassen. Das würde bedeuten, dass Ausgangssperren wie im vergangenen Jahr nicht mehr ohne weiteres eingeführt werden können. Während jetzt an allen Ecken und Enden 3G, 2G und 2G+ gelten soll, was einer Impfpflicht durch die Hintertüt gleichkommt, ist es klar, dass die angehenden Regierungsparteien zumindest einen weiteren Lockdown um jeden Preis vermeiden wollen. Sie verstehen, dass ein Großteil der Bevölkerung nicht ohne weiteres bereit sein wird, sich einsperren zu lassen. Nachdem unterschiedliche Regierungskräfte immer wieder beteuerten, einen weiteren Lockdown werde es nicht geben, wird es auch zunehmend schwieriger, derlei Maßnahmen weiter zu rechtfertigen.

 

Gleichzeitig werden allerdings immer mehr Stimmen laut, die eine Weiterführung bzw. Verständigung des verordneten Ausnahmezustands fordern.

 

Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg denkt da schon einen Schritt weiter und strebt an, eine andauernde Rechtsgrundlage für Ausgangssperren einzuführen.

 

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Regierung den Massen das Verlassen der Wohnung ab einer bestimmten Uhrzeit verboten, Kontaktbeschränkungen und Alkoholverbote verhängt. Dass diese Maßnahmen zur Bekämpfung einer Pandemie vollkommen ungeeignet sind, wenn man sich jeden morgen mit überfüllten Bussen und Bahnen zur Arbeit bewegen muss und die Einhaltung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen bei der Arbeit oft nicht möglich ist, wurde auch damals schon von unterschiedlichsten Kräften denunziert.

Stattdessen zielen diese Maßnahmen darauf ab, angesichts der aktuellen Überproduktionskrise und der allgemeinen Krise des Imperialismus die notwendigen Akte der Rebellion zur Unmöglichkeit zu machen.

 

Im vergangenen Jahr, war es in verschiedenen deutschen Städten mehrfach zu spontanen Ausbrüchen der Rebellion gekommen, bei denen vor allem junge Menschen sich gegen die andauernde Schikane wehrten, der sie von Seiten der Polizei seit jeher ausgesetzt sind. Diese alltägliche Schikane hat sich im Kontext des Ausnahmezustands häufig noch deutlich zugespitzt und selbstverständlich nutzte die Polizei ihre neuen Befugnisse, um den Terror gegen die Massen zu intensivieren.

 

Die großen Kämpfe dagegen ereigneten sich in nahezu allen Fällen im späteren Verlauf des Abends und gingen Hand in Hand mit großen Ansammlungen von Menschen, bei denen ausgelassen gefeiert und Alkohol getrunken wurde.

 

Wenn bereits das Verlassen der Wohnung zum abendlichen Spaziergang unter Strafe gestellt wird, schränkt das die kollektive Handlungsfähigkeit und das Potenzial, Widerstand zu leisten natürlich extrem ein.

 

Nach wie vor haben sie es nicht geschafft, der Pandemie Herr zu werden und tatsächlich sinnvolle Maßnahmen werden nach wie vor nicht umgesetzt. Unter einem Vorwand, der durch ihre eigene Unfähigkeit begründet ist, zielen sie darauf ab, dem Ausnahmezustand eine andauernde Rechtsgrundlage zu geben und ihn so immer mehr zur Normalität zu machen.

 

Auf der anderen Seite ist aber auch klar, dass die Massen diesen Zustand nicht einfach hinnehmen werden. Keine Ausgangsbeschränkung wird dazu in der Lage sein, den notwendigen Lauf der Dinge aufzuhalten.