Letztes Jahr wurde beschlossen, dass alle Studierenden, die ab dem 01.12.2022 an einer Hochschule immatrikuliert sind, ab dem 01.01.2023 eine Energiepauschale von 200 Euro erhalten. Den Antrag konnten die Studierenden dann ab dem 15.03.2023 (3,5 Monate später als geplant) über eine Online-Plattform beantragen. Hierzu benötigte man einen 16-stelligen Zugangscode, den man von seiner Hochschule bekommen hat, und einen Personalausweis mit Online-Funktion. Dieser ganze Prozess zieht sich durch den bürokratischen Aufwand ziemlich in die Länge, bis die Studierenden dann endlich ihre 200 Euro auf dem Konto haben, die dann von der Inflation, WG-Einkauf oder Semestergebühren gefressen werden.
Aber Student ist nicht gleich Student!
An Universitäten können sich Menschen einschreiben lassen, die kein Abitur haben. Dies ist möglich, wenn eine Berufsausbildung mit anschließender 5-jährigen Berufserfahrung vorgewiesen werden kann. Für diese sogenannten „Probestudenten“ werde 1 Prozent der Studienplätze reserviert.
Somit haben Menschen ohne Abitur die Möglichkeit, an einer Universität einen Abschluss zu erlangen. Es gibt wenige Unterschiede zu ihren Klassenbrüdern und Klassenschwestern. Sie zahlen genau so Studiengebühren, legen genauso Prüfungen ab und sind genauso von der Inflation betroffen.
Finanziell gibt es nur einen Unterschied: sie sind von der Einmalzahlung ausgeschlossen worden. Sie bekommen keinen Ausgleich für ihre laufenden Kosten, die Tag für Tag steigen.
Somit hat der Staat ein weiteres Schlupfloch gefunden, um nicht allen Studierenden eine Energiepauschale auszahlen zu müssen. Neben Menschen, denen es schwer fällt, diesen ganzen bürokratischen Mist auszufüllen, sei es aufgrund der Sprache, des Aufwandes oder sonst was, sind nun auch Studierende ausgeschlossen, die nicht als vollwertiges Mitglied an einer Universität angenommen werden.