Am 3. September 2024 endete der Prozess zur Anti-G20-Demo am Rondenbarg mit einer Verurteilung von zwei der ursprünglich sechs Angeklagten. Die beiden Angeklagten wurden zu 90 Tagessätzen verurteilt, was ein weiterer Ausdruck der Kriminalisierung von Protesten im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel 2017 in Hamburg ist.

Der G20-Gipfel war von massiver staatlicher Repression geprägt, die das Demonstrationsrecht in einem großen Gebiet stark einschränkte. Demos wurden massenhaft angegriffen, Demonstranten aufs brutalste zusammengeschlagen, genehmigte Protestcamps wurden ignoriert, und selbst relativ ruhige Versammlungen wurden brutal unterdrückt. Nach den Protesten folgte eine intensive Verfolgung von Demonstranten, die durch die SOKO „Schwarzer Block“ eingeleitet wurde. Diese Hexenjagd gegen die revolutionäre Bewegung umfasste öffentliche Fahndungen und Razzien und dauert bis heute an. Wir schrieben damals über fünf politische Ziele dieser Hexenjagd:

    1. Terror zu verbreiten in der revolutionären Bewegung in der BRD.
    2. Die Spaltung der „Aufständischen“ in gute und böse Demonstranten.
    3. Die bewaffneten Repressionsorgane des imperialistischen Staates BRD als Opfer darzustellen.
    4. Einen Präzedenzfall zu schaffen, mit Lynchjustiz und einer Welle der Massendenunziation, die seinesgleichen nur im Dritten Reich findet.
    5. Im Dienst um die tiefe Krise der imperialistischen Bourgeoisie der BRD zu verdecken, vor allem den Skandal um den Jahrestag des Angriffes auf den Berliner Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz und die Unfähigkeit der deutschen Bourgeoisie, eine neue Regierung herzustellen.

Im Prozess zur Demo am Rondenbarg, bei der die Polizei erst einen brutalen Überfall auf die Teilnehmer startete und dann Anzeigen gegen diese erstattete, konnte den Angeklagten keine individuellen Straftaten nachgewiesen werden, dennoch wurden sie für ihre bloße Anwesenheit während der Proteste bestraft. Dies ist ein schwerwiegender Angriff auf die Demonstrationsfreiheit. Zudem wurden im Verlauf des Verfahrens Fragen zum Einsatz von V-Leuten aufgeworfen, die möglicherweise zur Eskalation beigetragen haben.

Gegen insgesamt 86 weitere Personen, die ebenfalls im Zusammenhang mit der Demo am Rondenbarg stehen, laufen derzeit Verfahren. Viele dieser Personen haben durch den gewaltsamen Polizeieinsatz an diesem Tag schwere Verletzungen erlitten. Die Staatsanwaltschaft in Hamburg verfolgt diese Verfahren mit Nachdruck, oft gegen Menschen, die sich mittlerweile in veränderten Lebensumständen befinden.

Abschließend sollen hier noch ein paar Ausschnitte aus den politischen Abschluss-Statements der Angeklagten vom 28. August wiedergegeben werden:

„Noch immer ist es ein Rätsel, welche Polizeieinheit mit wem Funkkontakt gehabt haben könnte. Über drei Stunden wurde der Funker dazu befragt. Am Ende waren alle restlos verwirrt. Beweismittel wurden doppelt gesichtet, irgendwie muss man die Zeit ja füllen. Aber immerhin half die lange Prozessdauer herauszufinden, wie man ein Video um 90 Grad dreht. So dass wir nicht mehr alle mit geneigtem Kopf dasitzen – im Hochsicherheitssaal mit schalldichter Plexiglasscheibe am Landgericht.

[…]

Diesen Verhältnissen stehen wir unversöhnlich gegenüber. Wir wollen nicht nur Symptome bekämpfen, wir werden die Ursachen aushebeln. Das machen wir gemeinsam und international. So wie Gewalt zur Unterdrückung gehört, ist auch der Widerstand dagegen zwangsläufig Teil davon. Seine Widersprüche machen dieses Gesellschaftssystem brüchig. […]“

„Wir wünschen euch und allen, die gebeutelt sind von diesem System, die noch auf ihren Prozess warten, oder schon hinter Gittern sitzen, die verfolgt und unterdrückt werden, und allen, die das nicht hinnehmen, die offen oder untergetaucht weiterkämpfen, Kraft und Mut und Zuversicht. Und Genoss*innen, die sie nicht verlassen. Wir bleiben auf jeden Fall an eurer Seite!"

 

Titelbild-Quelle: https://rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de/