13. März:
Im bekannten Bijapur Bezirk des indischen Bundesstaates Chhattisgarh kam es zwischen Mitgliedern der Volksbefreiungsguerriliaarmee der Kommunistischen Partei Indiens (Maoistisch) und Mitgliedern der reaktionären Bezirkspolizei und Spezialeinsatzkräften zu einem Feuergefecht. Dem Feuergefecht vorausgegangen war eine anti-maoistische Suchoperation der reaktionären Polizeikräfte des alten indischen Staates. Die Suchoperation der der reaktionären Polizeikräfte wurde von den maoistischen Guerrilias erfolgreich unterbrochen. Laut Berichten aus Polizeikreisen ist bei der Auseinandersetzung eine unbeteiligte Frau durch Querschläger verletzt worden. Da die Polizei selber die Schuld nicht den Maoistischen Kämpfern zuschiebt, kann man die Meldung so interpretieren das die Frau durch die Schüsse der Polizei verletzt worden ist.

19. März:
Laut Angaben des alten indischen Staates ist es nach eigenen Quellen wieder zu maoistischen Aktivitäten im südwestlichen Bundesstaat Karnataka gekommen. Eine vierzigköpfige Einheit von Revolutionärinnen und Revolutionären soll in den Dörfern an der Grenze zum Bundesstaat Kerala die Bewohner dazu aufgerufen haben sie zu unterstützen. Laut der für anti-maoistische Operation zuständigen Polizeieinheit sollen dabei vor allem zwei Frauen führende Aufgaben in der Agitation der Dorfbewohner gespielt haben.

23. März:
Entlang der Grenze zwischen der Bezirk Bijapur und Dantewada ist es im indischen Bundesstaat Chhattisgarh ebenfalls zu einer bewaffneten Auseinandersetzung zwischen Maoisten und Sicherheitskräften des alten indischen Staates gekommen. Grundlage des Feuergefechts war auch in diesem Fall eine anti-maoistische Suchoperation die im Rahmen der Sicherstellung der in kürze stattfindenden Wahlen zum Unterhaus des indischen Parlaments stattgefunden hat. Während des Auseinandersetzungen fielen zwei Reaktionäre auf Seiten der Sicherheitskräfte einer Explosion durch einen Sprengsatz zum Opfer und wurden mit schweren Verletzungen mit Hubschraubern in ein Krankenhaus abtransportiert. Laut Polizeiangaben sind bei der Konfrontation  zwei maoistische Kämpfer getötet wurden. Doch gerade bei der Interpretation von Medien, Artikeln und Berichterstattung über Volkskriege und bewaffneten Kampf von Revolutionären mit reaktionären Kräften darf man den Stellungnahmen der reaktionären Polizei- und Streitkräfte keinen Glauben schenken bis die Revolutionäre und in dem Fall die Kommunistische Partei Indiens (Maoistisch) selbst Verluste bestätigt oder negiert. Gerade im Volkskrieg in Indien gibt es eine Tradition das sowohl die Pressesprecher des alten indischen Staates als auch die Medien der indischen Großbourgeoisie und Großgrundbesitzer in  regelmäßigen Abständen Falschmeldungen und Lügen über angebliche Kapitulationen von Guerrilias verbreiten, Hinrichtungen an Maoisten als Gefechte ausgeben und auch Tote erfinden um die Bekämpfung des Volkskriegs erfolgreicher darzustellen als sie in Wahrheit ist.

29. März:
Ein sehr aktuelles Beispiel für solche Lügen sind die unterschiedlichen Stellungnahmen die von den reaktionären Polizeikräften und der Kommunistischen Partei Indiens (Maoistisch) bezüglich eines gefälschten und vorgetäuschten Gefechtes am 27. März im Bijapur Bezirk von Chhattisgarh angeht.
Die Polizei behauptete das an diesem Tag ein Gefecht stattgefunden hätte bei der sechs maoistische Kämpfer getötet worden wären. Die Kommunistische Partei Indiens (Maoistisch) stellt jedoch klar das es an dem fraglichen Tag zu keinem Gefecht zwischen der Guerrilia und feindlichen Sicherheitskräften gekommen ist, stattdessen wurden zwei maoistische Kämpfer und vier Dorfbewohner von der Polizei gefangen genommen, gefesselt und gefoltert und anschließend hingerichtet. Bilder aus sozialen Medien in denen ein gefesselter Mann in einem Wald in Bijapur von Sicherheitskräften des alten indischen Staates umringt ist, belegen die Stellungnahme der Kommunisten. Dieses Beispiel zeigt sehr eindrücklich warum man gerade in Volkskriegen nicht den Quellen des Feindes glauben darf, was auch der Grund ist warum Meldungen über angeblich getötete Mitglieder der Kommunistischen Partei Indiens (Maoistisch) und der Volksbefreiungsguerriliaarmee ohne Bestätigung durch die Kommunisten nicht weiterverbreitet werden.

30. März:
Ein anderes Beispiel für Falschpropaganda durch den alten indischen Staaten und mit ihm assozierten Medien ist die Meldung über ein Feuergefecht und anschließende Tötung von vier maoistischen Kämpfern im Bundesstaat Maharashtra. In Wahrheit wurden auch hier laut verbreiteten Angaben der Revolutionäre vier Kämpfer gefangen genommen und anschließend hingerichtet. Gegen dieses Verbrechen wird jetzt im Bundesstaat Maharashtra und auch in den angrenzenden Bundesstaaten Chhattisgarh und Telangana zu einem bewaffneten Streik aufgerufen der die Sicherheitskräfte in Alarmbereitschaft versetzt.


 Symbolbild