Im folgenden veröffentlichen wir hier einen Leserbrief, der uns erreicht hat:

Liebe Redaktion von DemVolkeDienen, als regelmäßiger Leser eurer Seite möchte ich mich gerne zu euren Artikel „Arabisch Verboten“ vom 09. Februar äußern. Nicht weil ich dem widerspreche, sondern um den Artikel um einige Aspekte zu konkretisieren, die letztendlich die zunehmende Reaktionierung verdeutlicht.

Wie im Artikel richtig wiedergegeben, sah die Auflage vor, dass auf der Demonstration lediglich Deutsch und Englisch gesprochen werden sollte und drückt damit das Arabische als politische Gefahr aus.

Zu ergänzen ist, dass dies von den Berliner Gerichten gebilligt wurde. Ziemlich stumpf sagte das Berliner Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 8. Februar, dass Menschen, die kein Deutsch sprechen können, ja auf GoogleTranslate zurückgreifen könnten. Warum dies den Berliner Schlägerbullen nicht zugemutet werden könnte, wurde nicht gefragt.

Ohne juristisch sehr tief in die Materie zu gehen, ist es im Allgemeinen doch so, dass die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft verpflichtet sind, mögliche Straftaten vor Gericht nachzuweisen. Nun findet aber eine komplette Verkehrung dessen statt. Die Teilnehmenden müssen nachweisen, dass sie nichts „strafbares“ äußern, in dem sie eine für die Bullen zu verstehende Sprache sprechen. Und jede noch so kurze Parole kann zum Anlass genommen werden eine gesamte Versammlung zu kriminalisieren und aufzulösen. Ganz nach dem Motto: Wer arabisch spricht, ist eh Antisemit / Terrorist.

Dies stellt aber auch in der deutschen Rechtshistorie nichts neues da. Ähnlich wie in der heutigen Situation verpflichtete 1908 das Deutsche Reich in seinem Vereinsgesetz alle Versammlungen auf den Gebrauch des Deutschen und zielte damals besonders gegen die polnischsprachige Bevölkerung im Reich.

Sie verfolgten dabei antipolnische Traditionen und solche der Überwachung von oppositionellen Katholiken. So ist vom Dezember 1875 eine Versammlung in Westpommern dokumentiert, die von der preußischen Polizei aufgelöst wurde, weil die polnischsprachigen Teilnehmer sich weigerten, ihre Versammlung auf Deutsch abzuhalten. Erwähnenswert ist dies nicht allein, um das historische Allgemeinwissen zu ergänzen, sondern weil damals das preußische Oberverwaltungsgericht diese Polizeiaktion als rechtswidrig erklärte.

Diese Rechtswidrigkeit wurde damit begründet, dass es in der Natur der Sache liegt, dass in politischen Versammlungen die Muttersprache zum Meinungsaustausch der Teilnehmenden verwendet wird und Maßnahmen gegen die politische Betätigung eben nicht nach dem vorhandenen Bedürfnis nach einer „wirksamen“ Überwachung gerechtfertigt werden können.

Was hier ganz abstrakt passiert, ist das der Raum des Öffentlichen durch die Reichweite staatlicher Kontrollierbarkeit definiert wird. Kurz gesagt, unser Recht uns auf der Versammlung politisch zu artikulieren wird strukturell verstaatlicht. Dieser imperialistische Staat zielt damit darauf ab, dass man sich Sprache vorschreiben lässt oder schweigt.

Dabei zielt es heute auf die arabische Sprache, morgen vielleicht auf Spanisch oder Portugiesisch – eben jede Sprache der unterdrückten Nationen, die dem Interesse des deutschen Imperialismus entgegen steht. Das von den deutschen Gerichten keine Gerechtigkeit zu erwarten ist, ist wohl bekannt und man sieht es in zahlreichen Fällen, was die Palästina Solidarität angeht oder wenn man sich die wieder neu aufgekommende Diskussion um Berufsverbote anschaut.