Letzte Woche wurde durch eine von der Fanhilfe Magdeburg initiierte, über die Linksfraktion im sachsen-anhaltinischen Landtag vorgetragene Anfrage bekannt, dass die Polizei bei den Heimspielen des 1. FC Magdeburg gegen den Hamburger SV und Hansa Rostock im April Drohnen zur Überwachung der Fans eingesetzt hat.

Die Fanhilfe hat Beschwerde gegen den Einsatz eingelegt, mit der Begründung, dass diese die Persönlichkeitsrechte verletzten. Die Drohnen, mit denen die deutsche Polizei zunehmend ausgestattet wird, sind ursprünglich nicht für Fußballspiele gedacht, und auch auf rechtlicher Ebene erklärte das Bundesverfassungsgericht solche Einsätze erst vor Kurzem für rechtswidrig. Die Beschwerde nimmt u. a. folgende Fragen in den Fokus: Auf welcher Rechtsgrundlage fanden die Drohne-Einsätze statt? Wer wurde gefilmt? An wen wurden die Bilder der Drohnen übertragen und wie werden die Aufnahmen gespeichert? Welche Löschfristen gelten? Liegt nach Auffassung des Landesdatenschutzbauftragten ein Grundrechtsverstoß vor? Die Beschwerde beim Landesdatenschutzbauftragten wurde am Donnerstagabend eingereicht.“, so die Fanhilfe.

Die Drohnen seien sowohl im Heinz-Krügel-Stadion als auch drumherum eingesetzt worden. Die Spiele gegen den HSV und Hansa gelten als „Risikospiele“ und erlauben der Polizei, zusätzliche Maßnahmen zu treffen. An solchen Tagen ist es dem Staat also leichter, zu rechtfertigen, dass er seine Militarisierung im Inneren vorantreibt. Die Drohnen im Umfeld von Fußballspielen werden sehr wahrscheinlich noch viele weitere Male „getestet“ werden, bis diese Technologie flächendeckender zur Überwachung der Massen eingesetzt wird. Das Nachbarland Sachsen hat beispielsweise aktuell 21 Drohnen, die laut Polizei vergangenes Jahr zu 41 Einsätzen geflogen seien. Zum rechtlichen Rahmen sagt die Sächsische Datenschutzbeauftragte gegenüber dem MDR: So sei zwar gesetzlich festgeschrieben, der Drohneneinsatz dürfe nicht heimlich und verdeckt erfolgen, doch: Wie die Polizei die Offenkundigkeit des Drohneneinsatzes gewährleistet, hängt von den Umständen des Einzelfalles und den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort ab. Wichtig ist aber, dass die Polizei auch ohne Kooperationsbereitschaft eines Veranstalters die Erkennbarkeit des Drohneneinsatzes sicherstellen muss." Ganz offensichtlich war die Erkennbarkeit der Drohneneinsätze im April nicht sichergestellt; es hat zwei Monate und eine parlamentarische Anfrage gedauert, bis diese nun publik geworden sind. Der „rechtliche Rahmen“ soll möglichst unbemerkt umgangen werden. Das Hauptsächliche dabei ist jedoch die Wiedersetzung gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Ein paar mal wieder schwammig formulierte Paragraphen sollen Grund geben, dass die hoch angepriesene Gewaltenteilung abermals übergangen wird. Somit sind auch die Drohneneinsätze bei den Fußballspielen in Magdeburg Teil davon, wie die Macht der Legislative und der Judikative immer mehr zu Gunsten der Exekutive beschränkt und die Verfassung untergraben wird, wie die Reaktionarisierung der Bundesrepublik vorangetrieben wird.

Sachsen-Anhalt selbst besaß übrigens bereits vor einem knappen Jahr fast 30 Drohnen. Die Drohnen sind in der Lage, weit mehr als scharfe Bilder zu machen – so berichtete die Landespolizei Sachsen-Anhalt von einem „flüchtigen Straftäter“, der auf dem Weg durch eine mit einer Wärmebildkamera bestückten Drohne identifiziert und festgenommen werden konnte. Die unbemannten Fluggeräte sind innerhalb schnellster Zeit am gewünschten Ort und dort in der Lage, eine umfassende Überwachung vorzunehmen, die der Polizei sonst überhaupt nicht möglich wäre. Um gegen die Militarisierung des Staates anzukämpfen, müssen alle Teile des Volkes, die direkt von den reaktionären Maßnahmen betroffen sind, im Tageskampf gegen diese mobilisiert werden. Für Fußballspiele bedeutet das, die falsche Haltung, Politik gehöre nicht in die Stadien, zu bekämpfen und insbesondere unter den fortschrittlichen Teilen der organisierten Fanszene, sofern diese existieren, Agitation zu betreiben.

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