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Wir teilen einen Aufruf des Palästina Bündnis Hamburg zu einer Kundgebung anlässlich des Jahrestages der Naksa.

Am Mittwoch, dem 31. Mai, ist Lina in Dresden zu 5 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt worden. Schon lange wurde mit Blick auf diesen Tag angekündigt, eine bundesweite Großdemonstration am Samstag nach der Urteilsverkündung in Leipzig durchzuführen. Schon seit Wochen – seit sich der Prozess dem Ende nähert – bereitet der imperialistische deutsche Staat mithilfe seiner Medien eine Propagandakampagne gegen diese Demonstration vor. Auf allen Kanälen wird seit Wochen vor Gewalt und Ausschreitung durch „Linksradikale“, die Leipzig angeblich in Schutt und Asche legen werden, gewarnt. Ein mögliches Verbot der Demonstration wurde vorsichtig, aber bedacht immer wieder in den Raum gestellt. Am Mittwoch, nur wenige Stunden nach der Urteilsverkündung gegen Lina wurde es dann offiziell gemacht: Die Demonstration, die für den 03. Juni bereits angemeldet worden war, wurde von der Stadt Leipzig verboten. Außerdem wurde das Stadtzentrum zu einer Zone erklärt, in der 48 Stunden lang verdachtsunabhängige Kontrollen durch die Polizei durchgeführt werden dürfen. Die Begründung für dieses Verbot und alle weiteren Maßnahmen ist, genau, wofür schon lange Stimmung gemacht wurde. Die sächsische Polizei und der Verfassungsschutz warnen vor einem „unfriedlichen Verlauf“ und behaupten, dass die öffentliche Sicherheit „unmittelbar gefährdet“ sei.

Am 31. Mai versammelten sich in Hamburg 2000 bis 3000 Antifaschisten vor der Roten Flora, um gegen das Urteil im Antifa Ost Verfahren zu demonstrieren. Lina wurde am Vormittag desselben Tages zu 5 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt. Die drei anderen Angeklagten Lennart, Jannis und Jonathan wurden zu 3 Jahren, 2 Jahren und 5 Monaten und 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Alle vier wurden auf Grundlage des Paragrafen 129 – Bildung einer kriminellen Vereinigung – verurteilt, weil sie konsequent gegen Faschisten gekämpft haben – letztlich, weil sie Antifaschisten sind. So wurde mit Blick auf den Tag der Urteilsverkündung in vielen unterschiedlichen Städten in der BRD zu Demonstrationen aufgerufen, um die reaktionäre Klassenjustiz des deutschen Staates zu verurteilen und den gerechtfertigten antifaschistischen Kampf zu verteidigen.

Am Tag des Urteils gegen die Antifaschistin Lina versammelten sich im Bremer Viertel spontan und unangemeldet mehrere hundert Menschen. Die Polizei war zwar auf diese Aktion vorbereitet, aber nicht in der Lage, sie vollkommen zu unterbinden. Während die Polizei behauptet, „die Demonstranten“ hätten „unvermittelt“ die Polizei angegriffen, ergibt sich mit dem Großaufgebot für Bremer Verhältnisse doch ein anderes Bild. Mit dem Zweck, jegliche kämpferische Aktion zu unterbinden, wurden unmittelbar nach Beginn der Spontanversammlung mehrere Dutzend Demonstranten gekesselt und über Stunden festgehalten.

Wir publizieren eine inoffizielle Übersetzung eines Kommuniqués der mexikanischen Genossen von Sol Rojo.

Die Corriente del Pueblo Sol Rojo verurteilt aufs Schärfste die neuen Aggressionen, die am 22. Mai gegen die Gemeinde Moisés Gandhi, einen Stützpunkt der Zapatistischen Armee der Nationalen Befreiung in Ocosingo, Chiapas, verübt wurden.

Wir teilen eine inoffizielle Übersetzung eines Berichts von Partizan über ein wichtiges Symposium in Wien. Im Artikel auf der Website von Partizan sind auch noch einige kurze Videos geteilt, auf die wir hinweisen wollen.

Publicamos una traducción no oficial de un artículo de Partizan sobre un importante simposio celebrado en Viena. En el artículo de la web de Partizan también se comparten algunos vídeos cortos que queremos destacar.

Am 24. Mai 2023 gab es in sieben Bundesländern Razzien bei Klimaaktivisten der Organisation „Letzte Generation“. Insgesamt wurden 15 Objekte durchsucht, da gegen 7 Mitglieder der Gruppe der angebliche Verdacht auf die „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ oder deren Unterstützung vorliegt. Das bayerische Landeskriminalamt (BLKA) und die Generalstaatsanwaltschaft München haben ein Verfahren auf Grundlage des § 129 StGB („kriminelle Vereinigung“) eingeleitet, wobei die „Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus“ (ZET) die treibende Kraft ist.