Europa

Aktivisten haben zum 15. Mai, dem Jahrestag der Nakba, unterschiedliche Aktionen durchgeführt und uns Video- und Bildaufnahmen davon zukommen lassen (sowie Übersetzungen ins deutsche und arabische), die wir im Folgenden dokumentieren:

 

Wie viele unserer Genossen wissen, sind die revolutionären Kräfte in Irland recht aktiv bei der Veröffentlichung von Nachrichten und interessanten Dingen im Internet, und natürlich ermutigen wir unsere Leser, ihnen zu folgen:

Marxismus-Leninismus-Maoismus Irland auf Facebook
Antiimperialistische Aktion Irland 

Am Montagabend kam es zu Zusammenstößen zwischen Jugendlichen und Polizeikräften, die versuchten, den Lockdown in Agia Paraskevi, einem Vorort von Athen, durchzusetzen.  

Die diesjährigen 1.Mai- Feierlichkeiten in der BRD waren gekennzeichnet von der aktuellen Krise des imperialistischen Systems und dem, was faktisch ein durch den Staat erklärter  Ausnahmezustand, unter dem Vorwand „der Bekämpfung des Corona-Virus“ ist, auf der einen Seite und der Kampf der fortschrittlichen Kräfte und Massen dagegen auf der anderen Seite.

Folgende Stellungname zu den Kundgebungen in Essen hat uns erreicht:

 

Stellungnahme zur der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen die 1. Mai Kundgebungen in Essen zu verbieten

 

Zum 130. Mal wird in diesem Jahr weltweit der 1. Mai als Kampftag der Arbeiterbewegung durchgeführt werden. Pünktlich dazu bestätigte das Bundesverfassungsgericht noch Mitte April, das ein pauschales Verbot von Kundgebungen und Demonstration auf Grund von „Corona“ bzw. dem Infektionsschutzgesetz keinesfalls rechtens ist und diese zu erlauben seien, wenn Infektionsschutzerwägungen maßgeblich berücksichtigt werden, da sonst zu stark in das Grundgesetz eingegriffen werden würde.

 

Als Konsequenz sehen wir, obwohl noch Anfang April nicht absehbar, dass im ganzen Bundesgebiet zahlreiche Kundgebung und Demos zum 1. Mai genehmigt werden – In Essen allerdings nicht. Gestern entschied die 20. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen beide für den 1. Mai angemeldeten Kundgebungen zu verbieten, obwohl in Vorabgesprächen mit der Stadt Essen große Zugeständnisse an die veränderten Gesundheitsbedingungen gemacht und ausgeklügelte Infektionsschutzkonzepte vorgelegt wurden.

 

Für die Kundgebung am Kennedy-Platz wurde (zusätzlich zum obligatorischen Mund-Nase-Schutz und Kreidemarkierungen damit ein Mindestabstand von 1,5m garantiert ist) so bspw. ein Kompromiss diskutiert, der vorsieht das Versammlungsgelände mit Absperrband abzugrenzen, die Anzahl der Teilnehmer auf 100 zu limitieren und die Dauer auf eine Stunde zu reduzieren. Darüber hinaus wurde vom Veranstalter sogar beschlossen, auf der Kundgebung eine Infektionsschutzliste aller Teilnehmer zu führen damit Infektionsketten rekonstruierbar sind und die Erfüllung der Auflagen tatsächlich garantiert werden kann. Die Kundgebung am Willi-Brandt-Platz wurde von 4 ½ Stunden auf 60 Minuten reduziert, die Teilnehmer auf 50 begrenzt und vom Verteilen von Propagandamaterial sollte abgesehen werden – um nur einige der Maßnahmen zu nennen.

 

Trotz dieser Konzepte um Infektionen zu verhindern, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zwei Tage vor dem 1. Mai beide Kundgebungen verboten. In Ihrer Pressemeldung vom 29. April sagt es hierzu: „Trotz dieser Vorkehrungen sei der erforderliche Schutz der Bevölkerung vor einer Infektion mit dem Coronavirus nicht hinreichend sichergestellt. Dies beruhe insbesondere auf den jeweils gewählten Veranstaltungsorten an zentralen Stellen der Essener Innenstadt und den Veranstaltungskonzepten, die jeweils u.a. das Abspielen von Musik vorsahen. Damit könne das Interesse zahlreicher Passanten und Bewohner geweckt werden. Hinzu kämen Bezüge zu der ursprünglich geplanten, dann aber wegen der Corona-Pandemie abgesagten Mai-Kundgebung des DBG, aufgrund derer sich der Besucherkreis dieser Veranstaltung zu einer Teilnahme angesprochen fühlen könne. Zu berücksichtigen sei schließlich auch, dass im Essener Innenstadtbereich mehrere Versammlungen geplant seien, deren Teilnehmer sich aufgrund der zeitlichen Abläufe vereinigen könnten.“

 

Die Argumentation des Verwaltungsgerichts läuft darauf hinaus, die Kundgebungen müssten verboten werden, weil „das Interesse zahlreicher Passanten und Bewohner geweckt werden“ könnte, sich Menschen aus dem Spektrum der DGB-Demonstrationen beteiligen könnten und die Möglichkeit bestehen würde, dass unterschiedliche Initiativen an diesem Tag zusammenarbeiten. Was, wenn nicht das, ist aber der Kern von politischen Kundgebungen - insbesondere am 1. Mai? Sollten wir unsere Kundgebungen außerhalb der Städte verschieben oder in Hinterhöfen stattfinden lassen? Sollen wir darauf abzielen nicht das Interesse von zahlreichen Menschen zu erwecken? Sollten wir uns nicht zusammenschließen und den 1. Mai zusammen begehen? Entsprechend werten wir die Entscheidung des Verwaltungsgerichts als ein Verbot politischer Kundgebungen, nicht weil es Mängel im Infektionsschutzkonzept gibt, sondern genau weil es sich um politische Kundgebungen handelt,die in Zeiten der zusehends um sich greifenden Krise die verursachenden Verhältnisse genau benennen.

 

Gegen den Beschluss wurde bereits Gestern Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen eingelegt.

Im Essener Stadtteil Altenessen kam es erneut in der Nacht vom 25. April auf den 26. April zu einem Fall von brutaler Polizeigewalt gegen migrantische Massen. In einem Video berichtet einer der Betroffenen im Detail über die Maßnahmen der Polizei gegen ihn und seine Familie.

Die Familie Ayo wurde aufgrund einer angeblichen Ruhestörung um 01:00 Uhr morgens von der Polizei rausgeklingelt und mit dem Vorwurf der Ruhestörung bedrängt. Als die Bullen jedoch keine Ruhestörung ausmachen konnten, wollten sie das Haus der Familie anlasslos und illegal durchsuchen. Die Familie beharrte darauf, dass dieses Vorgehen ohne den Beschluss eines Richters illegal sei und verweigerte den Polizisten das Eintreten in die Wohnung der Familie. Daraufhin stürmten bis zu 16 Bullen die Wohnung der Familie und attackierten die betroffene Familie unter anderem mit Pfefferspray und Faustschlägen. Darunter ein16 jähriges Mädchen, eine Schwangere und eine über 80 jährige Frau. Die beiden Männer in der Familie wurden in den Garten geschleift, schwer misshandelt und beleidigt. Diese Tortur setzte sich auch im Polizeigewahrsam sowie während der Fahrt zur Polizeiwache fort. Diverse Verletzungen lassen sich belegen (Fraktur des Handgelenkes und Platzwunden) und bezeugen die brutale Gewalt, die abermals von Essener Polizisten gegen das Volk ausgeführt wird.

Die Initiative Gerechtigkeit für Adel, welche sich den Kampf gegen rassistische Polizeigewalt verschrieben hat, greift diesen erneuten Fall von rassistischer Polizeigewalt in Essen auf. Sie kündigt in einer Pressemitteilung an diesen und andere Fälle von Polizeigewalt am ersten Mai, dem internationalem Tag des Proletariats und des 33. Geburtstages des durch die Essener Polizei ermordeten Adel B., auf die Straße zu tragen.

Im Rahmen dieser Meldung wollen wir auch die genannte Pressemitteilung und das Video des Betroffenen hier dokumentieren:


 

Essen, 28.04.2020

Pressemitteilung zu den Polizeiübergriffen gegen die Familie Ayo in Altenessen

In der Nacht des 25. April wurde in Essen-Altenessen die Familie Ayo von der Polizei in ihrem eigenen Haus brutal zusammengeschlagen. Auf Instagram ist ein Video aufgetaucht, in diesem Video schildert ein Opfer die brutalen Übergriffe der Polizei. Die Familie hatte sich am Samstagabend in ihrem Einfamilienhaus getroffen und zusammen mit den drei Kindern, den Eltern, der Oma sowie der Frau eines der Kinder einen gemeinsamen Abend verbracht. Gegen 01:00 Nachts erschien die Polizei unter dem Vorwand einer angeblich gemeldeten Ruhestörung. Nach dem die Polizei vor Ort keine Ruhestörung feststellen konnte, versuchte sie sich ohne Rechtsgrundlage Zugang zum Haus zu verschaffen um eine „Hausdurchsuchung“ durchzuführen. Nach dem dies von der Familie verweigert wurde und darauf bestanden wurde, dass hierfür ein entsprechender Durchsuchungsbefehl vorliegen müsse, verschaffte sich die Polizei illegal Zutritt zu der Wohnung u.a. in dem sie das Familienmitglied, welches ihnen die Tür geöffnet hatte, mehrfach ins Gesicht schlugen, bedrohten und mit Pfefferspray attackierten obwohl von diesem, wie auch von allen anderen Mitgliedern der Familie, zu keine Zeitpunkt eine Gefahr ausging und allen Anweisungen der Polizei, bspw. die Hände hinter dem Rücken zusammenzulegen, folge geleistet wurde.

Im Folgenden stürmten 15-16 Polizeibeamte das Haus und griffen fast alle Mitglieder der Familie physisch an. Hierzu zählen unter anderem die 16 jährige Tochter des Hauses, eine Schwangere und die 80 Jahre alte Großmutter. Die beiden Männer wurden von der Polizei zu Boden gebracht, in den Garten geschleift und dort massiv misshandelt, geschlagen, beleidigt und getreten. Selbst auf dem Weg zur Wache wurden die Beiden im Polizeitransporter weiter geschlagen und beleidigt. Zahlreiche Bilder von Platzwunden und Verletzungen sowie ein gebrochenes Handgelenk sind die Folge des Vorgehens der Polizei (Bilder im Anhang).

Hierbei handelt es sich um ein weiteres Beispiel des offen rassistisch motivierten Vorgehens seitens Polizei, ZAB und Ordnungsamt gegen Familien und Menschen mit Migrationshintergrund in Essen, welches sich seit längerem zuspitzt. Nicht vergessen ist der Fall vom 4. März, bei dem eine 50 Jährige, aus Nigeria stammende, als sie eine Anzeige wegen Taschendiebstahls in der Stadtwache der Polizei aufgeben wollte, misshandelt und ihre Söhne von der Polizei durch die Stadt gejagt wurden. Hinzu kommt der Fall von Ridvan D., welcher im Februar - ebenfalls auf der Polizeiwache in Altenessen - rassistisch beleidigt, gedemütigt und dort auch von Beamten die Nase gebrochen wurde, während er dort nur in Unterwäsche bekleidet stand. Und unvergessen ist auch der Mord an Adel B. durch Essener Polizeibeamte vergangenen Juni. Adel hätte an diesem 1. Mai seinen 33. Geburtstag gefeiert.

Unsere besten Genesungswünsche und unsere ausdrückliche Solidarität gelten der Familie Ayo. Wir verurteilen das rechtswidrige Vorgehen der Polizei, fordern die rechtliche Aufarbeitung ihres Vorgehens und das die Beamten zur Rechenschaft gezogen werden. Zum 33. Geburtstag von Adel werden wir auch diese Forderungen auf die Straße tragen.

 

Initiative Gerechtigkeit für Adel

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Folgendes haben wir von proletarischen Revolutionären aus Österreich zugesannt bekommen:

„Hirn der Klasse, Sinn der Klasse, Kraft der Klasse, Ruhm der Klasse – das ist die Partei. Die Partei und Lenin sind Zwillinge, zwei Söhne der Mutter Geschichte: Genien. Wir sagen: Lenin – und meinen die Partei; wir sagen: die Partei – und meinen: Lenin“ Wladimir Majakowsky

Zum 150. Mal jährte sich heuer am 22. April der Geburtstag von einem der größten Führer des internationalen Proletariats: Lenin! Der große Stalin, treuer Begleiter und Weiterführer von Lenins Vermächtnis sagte am Gedenkabend der Kremlkursanten am 28. Jänner 1924:

„Lenin war für die Revolution geboren. Er war wahrhaft der Genius revolutionärer Explosionen und der große Meister revolutionärer Führung.“  

„In den Tagen der Wendepunkte der Revolution blühte er gleichsam auf, wurde zum Hellseher, erriet die Bewegungen der Klassen und die wahrscheinlichen Zickzackwege der Revolution, sah sie ganz klar vor sich. Nicht umsonst heißt es in unseren Parteikreisen, dass „Iljitsch in den Wellen der Revolution zu schwimmen versteht wie der Fisch im Wasser. Daher die „erstaunliche“ Klarheit der taktischen Losungen und die „schwindelerregende“ Kühnheit der revolutionären Pläne Lenins ...“  

Lenin war ein Genius der Revolution und glaubte an die schöpferische Kraft der Massen.

Weiter sagte Stalin: „Lenins unermüdliches Mahnen: von den Massen lernen, den Sinn ihres Handelns erfassen, die praktische Erfahrung des Kampfes der Massen sorgfältig studieren. Glaube an die schöpferische Kräfte der Massen – das ist gerade jene Besonderheit im Wirken Lenins, die es ihm ermöglichte, das Walten der spontanen Kräfte zu erfassen und ihre Bewegung in die Bahn der proletarischen Revolution zu leiten.“

Noch heute gilt es für alle Kommunisten und Revolutionäre auf der Welt: Habt vertrauen in die eigene Kraft, in die Kraft der Massen denn diese sind es, die die Weltgeschichte schreiben! Lenin zeigte uns, die schöpferische Kraft der Massen. Mit der Errichtung des ersten proletarischen Staates der Welt. In der Geschichte der Menschheit wurde hier das erste Mal nicht eine Ausbeuterklasse durch eine andere ersetzt, sondern jegliche Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zerschlagen.

Anlässlich des 150. Jahrestages der Geburt Lenins kamen Revolutionäre in Österreich zusammen um Lenin und sein Werk hoch zu halten. Sie diskutierten Auszüge aus seinen Schriften, da diese wichtige Wegweiser zur Organisierung der Massen am Weg der Proletarischen Weltrevolution sind. Zu Ehren Lenins wurden an belebten Plätzen große Plakate angebracht, mit der wichtigen Losung: „Alles ist Blendwerk, außer der Macht!“

Den großen Lenin hoch halten und verteidigen, heißt Vertrauen in die schöpferische Kraft der Massen zu haben und ihnen den revolutionären Weg zu weisen. Schreiten wir kühn voran, dann werden wir das Vermächtnis des großen Lenin gerecht werden, es hoch halten und verteidigen und unter dem großen Banner des Maoismus anwenden können!

Es Lebe der große Lenin, Führer des internationalen Proletariats!
Alles ist Blendwerk, außer der Macht!

Wir dokumentieren ein Foto das uns zugeschickt wurde, von einem Grafitti das zur Demonstration am ersten Mai in Berlin um 13:00 am Oranienplatz aufruft.