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Nachrichten
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- Kategorie: Lateinamerika
Demnächst erscheint hier der Bericht über die internationalen Aktionen am 1. Mai. Wir warten noch darauf, dass einige Berichte publiziert werden. In der Zwischenzeit empfehlen wir den Genossen folgendes großartiges Video der ecuadorianischen Genossen, welches am 1. Mai publiziert wurde:
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- Kategorie: Europa
Die diesjährigen 1.Mai- Feierlichkeiten in der BRD waren gekennzeichnet von der aktuellen Krise des imperialistischen Systems und dem, was faktisch ein durch den Staat erklärter Ausnahmezustand, unter dem Vorwand „der Bekämpfung des Corona-Virus“ ist, auf der einen Seite und der Kampf der fortschrittlichen Kräfte und Massen dagegen auf der anderen Seite.
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- Kategorie: Asien
Fünf Angehörige der indischen Besatzungstruppen wurden am Sonntag bei einem Gefecht bei Handwara in Kupwara in Nordkaschmir getötet.
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- Kategorie: Asien
Am Montag, den 27. April, fanden im Gouvernorat Dhi-Qar im Süden des Irak Proteste und Kämpfe gegen die Sicherheitskräfte statt.
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- Kategorie: Lateinamerika
In einem Gefängnis in der peruanischen Hauptstadt Lima kam es zu heftigen Kämpfen zwischen Häftlingen und Sicherheitskräften.
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- Kategorie: Europa
Folgende Stellungname zu den Kundgebungen in Essen hat uns erreicht:
Stellungnahme zur der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen die 1. Mai Kundgebungen in Essen zu verbieten
Zum 130. Mal wird in diesem Jahr weltweit der 1. Mai als Kampftag der Arbeiterbewegung durchgeführt werden. Pünktlich dazu bestätigte das Bundesverfassungsgericht noch Mitte April, das ein pauschales Verbot von Kundgebungen und Demonstration auf Grund von „Corona“ bzw. dem Infektionsschutzgesetz keinesfalls rechtens ist und diese zu erlauben seien, wenn Infektionsschutzerwägungen maßgeblich berücksichtigt werden, da sonst zu stark in das Grundgesetz eingegriffen werden würde.
Als Konsequenz sehen wir, obwohl noch Anfang April nicht absehbar, dass im ganzen Bundesgebiet zahlreiche Kundgebung und Demos zum 1. Mai genehmigt werden – In Essen allerdings nicht. Gestern entschied die 20. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen beide für den 1. Mai angemeldeten Kundgebungen zu verbieten, obwohl in Vorabgesprächen mit der Stadt Essen große Zugeständnisse an die veränderten Gesundheitsbedingungen gemacht und ausgeklügelte Infektionsschutzkonzepte vorgelegt wurden.
Für die Kundgebung am Kennedy-Platz wurde (zusätzlich zum obligatorischen Mund-Nase-Schutz und Kreidemarkierungen damit ein Mindestabstand von 1,5m garantiert ist) so bspw. ein Kompromiss diskutiert, der vorsieht das Versammlungsgelände mit Absperrband abzugrenzen, die Anzahl der Teilnehmer auf 100 zu limitieren und die Dauer auf eine Stunde zu reduzieren. Darüber hinaus wurde vom Veranstalter sogar beschlossen, auf der Kundgebung eine Infektionsschutzliste aller Teilnehmer zu führen damit Infektionsketten rekonstruierbar sind und die Erfüllung der Auflagen tatsächlich garantiert werden kann. Die Kundgebung am Willi-Brandt-Platz wurde von 4 ½ Stunden auf 60 Minuten reduziert, die Teilnehmer auf 50 begrenzt und vom Verteilen von Propagandamaterial sollte abgesehen werden – um nur einige der Maßnahmen zu nennen.
Trotz dieser Konzepte um Infektionen zu verhindern, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zwei Tage vor dem 1. Mai beide Kundgebungen verboten. In Ihrer Pressemeldung vom 29. April sagt es hierzu: „Trotz dieser Vorkehrungen sei der erforderliche Schutz der Bevölkerung vor einer Infektion mit dem Coronavirus nicht hinreichend sichergestellt. Dies beruhe insbesondere auf den jeweils gewählten Veranstaltungsorten an zentralen Stellen der Essener Innenstadt und den Veranstaltungskonzepten, die jeweils u.a. das Abspielen von Musik vorsahen. Damit könne das Interesse zahlreicher Passanten und Bewohner geweckt werden. Hinzu kämen Bezüge zu der ursprünglich geplanten, dann aber wegen der Corona-Pandemie abgesagten Mai-Kundgebung des DBG, aufgrund derer sich der Besucherkreis dieser Veranstaltung zu einer Teilnahme angesprochen fühlen könne. Zu berücksichtigen sei schließlich auch, dass im Essener Innenstadtbereich mehrere Versammlungen geplant seien, deren Teilnehmer sich aufgrund der zeitlichen Abläufe vereinigen könnten.“
Die Argumentation des Verwaltungsgerichts läuft darauf hinaus, die Kundgebungen müssten verboten werden, weil „das Interesse zahlreicher Passanten und Bewohner geweckt werden“ könnte, sich Menschen aus dem Spektrum der DGB-Demonstrationen beteiligen könnten und die Möglichkeit bestehen würde, dass unterschiedliche Initiativen an diesem Tag zusammenarbeiten. Was, wenn nicht das, ist aber der Kern von politischen Kundgebungen - insbesondere am 1. Mai? Sollten wir unsere Kundgebungen außerhalb der Städte verschieben oder in Hinterhöfen stattfinden lassen? Sollen wir darauf abzielen nicht das Interesse von zahlreichen Menschen zu erwecken? Sollten wir uns nicht zusammenschließen und den 1. Mai zusammen begehen? Entsprechend werten wir die Entscheidung des Verwaltungsgerichts als ein Verbot politischer Kundgebungen, nicht weil es Mängel im Infektionsschutzkonzept gibt, sondern genau weil es sich um politische Kundgebungen handelt,die in Zeiten der zusehends um sich greifenden Krise die verursachenden Verhältnisse genau benennen.
Gegen den Beschluss wurde bereits Gestern Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen eingelegt.
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- Kategorie: Europa
Im Essener Stadtteil Altenessen kam es erneut in der Nacht vom 25. April auf den 26. April zu einem Fall von brutaler Polizeigewalt gegen migrantische Massen. In einem Video berichtet einer der Betroffenen im Detail über die Maßnahmen der Polizei gegen ihn und seine Familie.
Die Familie Ayo wurde aufgrund einer angeblichen Ruhestörung um 01:00 Uhr morgens von der Polizei rausgeklingelt und mit dem Vorwurf der Ruhestörung bedrängt. Als die Bullen jedoch keine Ruhestörung ausmachen konnten, wollten sie das Haus der Familie anlasslos und illegal durchsuchen. Die Familie beharrte darauf, dass dieses Vorgehen ohne den Beschluss eines Richters illegal sei und verweigerte den Polizisten das Eintreten in die Wohnung der Familie. Daraufhin stürmten bis zu 16 Bullen die Wohnung der Familie und attackierten die betroffene Familie unter anderem mit Pfefferspray und Faustschlägen. Darunter ein16 jähriges Mädchen, eine Schwangere und eine über 80 jährige Frau. Die beiden Männer in der Familie wurden in den Garten geschleift, schwer misshandelt und beleidigt. Diese Tortur setzte sich auch im Polizeigewahrsam sowie während der Fahrt zur Polizeiwache fort. Diverse Verletzungen lassen sich belegen (Fraktur des Handgelenkes und Platzwunden) und bezeugen die brutale Gewalt, die abermals von Essener Polizisten gegen das Volk ausgeführt wird.
Die Initiative Gerechtigkeit für Adel, welche sich den Kampf gegen rassistische Polizeigewalt verschrieben hat, greift diesen erneuten Fall von rassistischer Polizeigewalt in Essen auf. Sie kündigt in einer Pressemitteilung an diesen und andere Fälle von Polizeigewalt am ersten Mai, dem internationalem Tag des Proletariats und des 33. Geburtstages des durch die Essener Polizei ermordeten Adel B., auf die Straße zu tragen.
Im Rahmen dieser Meldung wollen wir auch die genannte Pressemitteilung und das Video des Betroffenen hier dokumentieren:
Essen, 28.04.2020
Pressemitteilung zu den Polizeiübergriffen gegen die Familie Ayo in Altenessen
In der Nacht des 25. April wurde in Essen-Altenessen die Familie Ayo von der Polizei in ihrem eigenen Haus brutal zusammengeschlagen. Auf Instagram ist ein Video aufgetaucht, in diesem Video schildert ein Opfer die brutalen Übergriffe der Polizei. Die Familie hatte sich am Samstagabend in ihrem Einfamilienhaus getroffen und zusammen mit den drei Kindern, den Eltern, der Oma sowie der Frau eines der Kinder einen gemeinsamen Abend verbracht. Gegen 01:00 Nachts erschien die Polizei unter dem Vorwand einer angeblich gemeldeten Ruhestörung. Nach dem die Polizei vor Ort keine Ruhestörung feststellen konnte, versuchte sie sich ohne Rechtsgrundlage Zugang zum Haus zu verschaffen um eine „Hausdurchsuchung“ durchzuführen. Nach dem dies von der Familie verweigert wurde und darauf bestanden wurde, dass hierfür ein entsprechender Durchsuchungsbefehl vorliegen müsse, verschaffte sich die Polizei illegal Zutritt zu der Wohnung u.a. in dem sie das Familienmitglied, welches ihnen die Tür geöffnet hatte, mehrfach ins Gesicht schlugen, bedrohten und mit Pfefferspray attackierten obwohl von diesem, wie auch von allen anderen Mitgliedern der Familie, zu keine Zeitpunkt eine Gefahr ausging und allen Anweisungen der Polizei, bspw. die Hände hinter dem Rücken zusammenzulegen, folge geleistet wurde.
Im Folgenden stürmten 15-16 Polizeibeamte das Haus und griffen fast alle Mitglieder der Familie physisch an. Hierzu zählen unter anderem die 16 jährige Tochter des Hauses, eine Schwangere und die 80 Jahre alte Großmutter. Die beiden Männer wurden von der Polizei zu Boden gebracht, in den Garten geschleift und dort massiv misshandelt, geschlagen, beleidigt und getreten. Selbst auf dem Weg zur Wache wurden die Beiden im Polizeitransporter weiter geschlagen und beleidigt. Zahlreiche Bilder von Platzwunden und Verletzungen sowie ein gebrochenes Handgelenk sind die Folge des Vorgehens der Polizei (Bilder im Anhang).
Hierbei handelt es sich um ein weiteres Beispiel des offen rassistisch motivierten Vorgehens seitens Polizei, ZAB und Ordnungsamt gegen Familien und Menschen mit Migrationshintergrund in Essen, welches sich seit längerem zuspitzt. Nicht vergessen ist der Fall vom 4. März, bei dem eine 50 Jährige, aus Nigeria stammende, als sie eine Anzeige wegen Taschendiebstahls in der Stadtwache der Polizei aufgeben wollte, misshandelt und ihre Söhne von der Polizei durch die Stadt gejagt wurden. Hinzu kommt der Fall von Ridvan D., welcher im Februar - ebenfalls auf der Polizeiwache in Altenessen - rassistisch beleidigt, gedemütigt und dort auch von Beamten die Nase gebrochen wurde, während er dort nur in Unterwäsche bekleidet stand. Und unvergessen ist auch der Mord an Adel B. durch Essener Polizeibeamte vergangenen Juni. Adel hätte an diesem 1. Mai seinen 33. Geburtstag gefeiert.
Unsere besten Genesungswünsche und unsere ausdrückliche Solidarität gelten der Familie Ayo. Wir verurteilen das rechtswidrige Vorgehen der Polizei, fordern die rechtliche Aufarbeitung ihres Vorgehens und das die Beamten zur Rechenschaft gezogen werden. Zum 33. Geburtstag von Adel werden wir auch diese Forderungen auf die Straße tragen.
Initiative Gerechtigkeit für Adel
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Die Website Frente de Defensa de Luchas del Pueblo en el Ecuador wird in letzter Zeit viel häufiger aktualisiert und verbreitet wichtige Informationen über die Entwicklung des Klassenkampfes in Ecuador. Wir rufen alle Genossen, die spanisch sprechen (und für die anderen gibt es z.B. googletranslate), auf diese Website zu lesen und die Informationen zu verbreiten.